Psychologie
- Als Vorgesetzter vermute ich, dass der Stress im Betrieb zunimmt. Was kann ich tun?
Sie haben den Eindruck, dass die Beschäftigten hoch belastet sind und die Stimmung gereizt ist. Vielleicht klagt das Team über Zeitdruck und vermehrte Konflikte. Gesundheitliche Beschwerden nehmen möglicherweise zu.
Wenn Sie diesem Eindruck nachgehen wollen und gern wissen möchten, wie hoch und in welchen Arbeitsbereichen die Belastungen sind, hat die BGW zu diesem Thema ein breites Angebot. Hier zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, wie Sie die psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb erfassen können:Angebot für Kliniken, Pflege, Berufliche Rehabilitation und/ oder Werkstätten (branchenspezifisch):
- BGW Personalbefragung psychische Belastung und Beanspruchung: Die Befragung thematisiert psychische Belastung und Beanspruchung bei Pflegekräften und Beschäftigten im stationären Wohnbereich der Behindertenhilfe und bietet Referenzwerte für die Bewertung der Ergebnisse.
- Stressbezogene Arbeitsanalyse BGW-Personalbefragung: Die Befragung zur stressbezogenen Arbeitsanalyse bietet Referenzwerte für die Bewertung der Ergebnisse.
- Betriebsbarometer - ein Instrumen zur Personalbefragung: Das BGW Betriebsabarometer ist ein Instrument zur Personalbefragung für alle Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Psychische Gesundheits im Fokus: Der BGW-Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken bietet praktische und konkrtete Unterstützung für die Durchführung.
Angebot für alle (branchenübergreifend):
- Arbeitssituationsanalyse: Das Gruppendiskussionsverfahren arbeitet in zwei bis drei Stunden sowohl Ressourcen als auch Belastungen auf Teamebene heraus. Die Beschäftigten entwickeln selbst Maßnahmen zur Verbesserung.
- Welche Möglichkeiten bestehen im Betrieb Stress abzubauen?
Wenn Sie zum Beispiel durch eine Befragung deutliche Hinweise haben, dass die psychische Belastung hoch ist, bietet die BGW Ihnen im Anschluss unterschiedliche Strategien an:
Angebot für alle (branchenübergreifend):
- Im BGW Strategietag Psyche wird die psychische Belastung in den Mittelpunkt gestellt. Es werden Risiken und Belastungsschwerpunkte identifiziert, aber auch vorhandene Stärken und konkrete Maßnahmen vereinbart.
- Das Qualifizierungsprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung" ist ein mitarbeiterbezogenes Präventionsangebot zur Reduzierung psychischer Belastung.
- Bei Einrichtungen mit einer erhöhten Anzahl von Übergriffen/ Gewaltpotential bietet die BGW eine Unterstützung mit der "Ausbildung zum Deeskalationstrainer " an.
- Sichern Sie Gesundheit - Organisationsberatung: Das Ziel ist psychische Gesundheit, alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung, ein faires Miteinander im Team oder gute Führung zu verbessern.
Angebot für die Altenpflege (branchenspezifisch):
- "Arbeitslogistik in der Altenpflege" heißt, die Arbeitsabläufe in der Pflege gezielt zu untersuchen, Potentiale aufzuzeigen und diese zu verbessern.
Sonstige Angebote der BGW zu psychischer Belasung:
Seminare wie z.B.:
- Professioneller Umgang mit Gewalt und Aggression - branchenspezifisch für Kliniken, Pflege, berufliche Rehabilitatione und Werkstätten (PUGA),
- Gesundheitsförderung durch Stressmanagement - Grund- und Aufbauseminar (GDS, GDSA),
- Betriebliche Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung (GSQA)
- Gesundheitsfördernde Führung - Möglichkeit und Grenzen (UMGF)
Broschüren
Bei individuellen Beschwerden berät der Arzt bzw. die Ärztin oder die Krankenkassen.
- Wie ist der aktuelle Forschungsstand zu psychischer Belastung in den BGW Branchen? Gibt es Studien der BGW zur psychischen Belastung in der Pflege?
Die Ergebnisse verschiedener Forschungsstudien der BGW aus den letzten Jahren können Sie hier abrufen:
- psychischer Belastung in der Altenpflege,
- psychische Belastung in der Dialyse,
- Behindertenhilfe,
- Schwerstpflege,
- KiTa
- Klinikärztinnen und Ärzten
Weitere Forschungsstudien von anderen Institutionen:
- Abschlussbericht 2011: 3Q-Studie - Zusammen erfassen, was zusammen gehört. Gefördert von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und den Johanniter Seniorenhäuser GmbH
- BELUGA-Studie 2007: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben F 1977 zur Vorlage an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Arbeit in der stationären Altenpflege – Analyse und Förderung von Arbeitsbedingungen, Interaktion, Gesundheit und Qualität
- Stressreport Deutschland 2012 – Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden
- Werden die Kosten einer Supervision von der BGW übernommen bzw. bezuschusst?
Die Gesundheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und zu finanzieren, das kann z.B. bei Bedarf Supervision sein (s. §3 ArbSchG). Wenden Sie sich je - nach Betriebsstruktur - zum Beispiel an die Leitung, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oder die Personalabteilung.
- Ich spüre, dass meine persönliche Belastungsgrenze oder die eines Mitarbeitenden erreicht ist. Wer kann weiterhelfen?
Die BGW ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir haben jedoch folgende Tipps:
Betriebsinterne Möglichkeiten:
- Betriebssarzt
- Vorgesetzte, betriebliche Sozialberatung
- Personal-/Betriebsrat (Mitarbeitervertretung), Schwerbehindertenvertretung
Externe Hilfen:
- Ärzte (Hausarzt, Psychiater)
- Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten (Psychotherapie)
- Ambulanzen der psychiatrischen Krankenhäuser im Notfall
- Sozialpsychiatrischer Dienst für Notfälle
- Krankenkassen
- Selbsthilfegruppen für Erkrankte und Angehörige
- Coaching (z.B. Einzel- und Teamcoachings) wie Balint-Gruppen, Burnout-Prophylaxegruppen o.ä.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich - bei akuten Situationen und wenn Sie sofort ein Gespräch benötigen - an diese Institutionen zu wenden:
SeeleFon: Bundesweite Information und Hilfe durch Telefon- und Email-Beratung: Seit Mitte 2011 hat der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker sein Angebot zur bundesweiten Selbsthilfeberatung zu psychischen Erkrankungen ausgebaut und erweitert.
SeeleFon – Beratung (gefördert vom BMG): https://www.bapk.de/angebote/seelefon.html
Beratende des "SeeleFon" sind unter diesen Telefonnummern- Festnetz: 0228 / 71002424 oder 01805 / 950 951 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz) zu erreichen von Montag bis Donnerstag 10h00-12h00 und 14h00-20h00, Freitag 10h00-12h00 und 14h00–18h00
Emailadresse: seelefon@psychiatrie.de (Sie erhalten werktags innerhalb von 48 Std. eine Antwort)
- Festnetz: 0228 / 71002424 oder 01805 / 950 951 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz) zu erreichen von Montag bis Donnerstag 10h00-12h00 und 14h00-20h00, Freitag 10h00-12h00 und 14h00–18h00
- Telefonseelsorge rund um die Uhr (kostenfrei), http://www.telefonseelsorge.de
Tel.: 0800 – 1110111 (evangelisch)
Tel.: 0800 – 1110222 (katholisch)
Vorortberatung in 23 Städten (nähere Infos s. Internetseite)
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) https://www.patientenberatung.de/de
Das bundesweite Beratungstelefon erreichen Sie unter: Tel: 0800 011 77 22 (kostenfrei, Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr)
Online-Beratung
Vorort-Beratung (nähere Infos s. Internetseite)
Angebote der BGW zu Burnout:
- Einzel- und Teamcoachings: Ein Coaching hilft, schwierige Situationen zu meistern, und wirkt so psychischen Fehlbelastungen entgegen. Auch die Wahrnehmung von Führungs- und Fachaufgaben kann belastend sein.
- Broschüre: „Erschöpfung erkennen – sicher handeln“
- Es liegt eine Mobbing-Problematik vor. Was können wir machen?
Mobbing am Arbeitsplatz kann krank machen. Davon betroffen sein können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Was aber sind „normale“ Reibereien und wann ist die Grenze zum Mobbing überschritten?
Hilfe bieten übergeordnete Institutionen an, wie z.B.:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Das bundesweite Beratungstelefon erreichen Sie unter: Tel: 0800 0 11 77 22 (kostenfrei) - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand (dort werden Gewerkschaftsmitgliedern regionale Ansprechpartner genannt)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon +49 30.240 60-0
Telefax +49 30.240 60-324
E-Mail: info.bvv@dgb.de
Telefonische Beratungsstellen gibt es u.a. bei den Sozialämtern, Ämtern für Arbeitsschutz, Gleichstellungsstellen der Kommunen, Beratungsstellen der Gewerkschaften, Krankenkassen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, sozialen Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen.
Das bietet die BGW bietet zum Thema „Mobbingprävention“ an:
- Seminar zum Thema Mobbing
Betriebliches Konflikmanagement und Prävention von Mobbing (GKM) - Broschüre „Konfliktmanagement und Mobbingprävention - Ein Präventionskonzept für Kliniken“ (Stand 08/2010). Bitte beachten Sie: Die Broschüre ist zurzeit nur als Download verfügbar.
Mobbing kann auch Thema eines Beratungsprojekts sein: Informieren Sie sich auf der Internetseite www.bgw-online.de unter dem Stichwort „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ .
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Wer kann mir weiterhelfen, wenn der Verdacht auf eine Suchtproblematik vorliegt?
Eine erste Ansprechperson kann ein Hausanrzt, der Betriebsarzt oder eine Suchtberatungsstelle sein.
Suchtberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet, z.B.
- www.dhs.de, der Website der „Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.“.
Wichtig ist, sich frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu holen, damit noch genügend Ressourcen vorhanden sind, um aus der Krise wieder herauskommen zu können.
Es gibt verschiedene Broschüren und Literatur zum Thema "Sucht" wie z.B.:
- Suchtprobleme im Betrieb - Alkohol, Medikamente, illegale Drogen. Hrsg. DGUV Information 206-009
- Standards der Alkohol-, Tabak, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen. Hrsg. DHS, Autor Wienemann
Die BGW berät Sie im Rahmen des „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zum Thema Sucht und Suchprävention. Auch bietet die BGW Seminare zum Thema an.
- Ist die Prävention psychischer Belastung eine Aufgabe der BGW?
Dass psychische Belastung und Gesundheit auf sehr vielfältige Art und Weise miteinander in Zusammenhang stehen ist inzwischen wissenschaftlich belegt. So können z.B. durch chronischen Stress in der Tat körperliche und psychische Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt oder Depression) hervorgerufen oder in ihrer Entwicklung verschärft werden. Darüber hinaus ist gut belegt, dass extreme psychische Belastung wie das Miterleben eines tödlichen Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Situation wie einem Angriff mit dem Einsatz von Waffengewalt traumatisierend wirken und psychische Erkrankungen wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder Anpassungsstörungen hervorrufen können.
Prinzipiell gilt für die BGW auch im weiten Feld der psychischen Belastung und damit einhergehender Gesundheitsfolgen der gesetzliche Auftrag aus dem SGB VII. Das bedeutet für die Prävention, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mithilfe geeigneter Maßnahmen zu verhüten sind. Der gesetzliche Auftrag bezüglich Leistung und Entschädigung ist jedoch auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beschränkt. Daraus folgt, dass die Unfallversicherung für das Arbeitsleben im Feld der Prävention zuständig ist, mit dem Ziel, dass alle genannten Krankheiten wie Herzinfarkt, Depression oder posttraumatische Belastungsstörung möglichst gar nicht erst entstehen. Hier wird die Unfallversicherung aktiv mithilfe ihrer Präventionsexpertinnen und –experten und bietet eine große Fülle von Präventionsleistungen an. Sind Krankheiten jedoch bereits ausgebrochen, muss die gesetzliche Unfallversicherung zwingend prüfen, ob diese als Versicherungsfall anzusehen sind – und das bedeutet, ob sie in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen.
- Können Leistungen durch die BGW für psychische Erkrankungen erbracht werden?
Im Zusammenhang mit potenziell traumatisierenden Situationen wird geprüft, ob diese im Zusammenhang mit der Arbeit oder der Schule stehen. Ist dies der Fall, können sie zumeist auch wie ein Arbeitsunfall angesehen und behandelt werden – das heißt, dass dann auch die Heilbehandlung z.B. im Zusammenhang mit einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die gesetzliche Unfallversicherung organisiert und bezahlt werden kann. Dadurch werden sehr weitreichende Leistungen möglich, die eine traumabezogene Psychotherapie und medizinische, berufliche und soziale Rehamaßnahmen mit einschließen.
- Woran erkenne ich, dass eine psychische Belastungsstörung nach einem Trauma vorliegt?
Es kann jederzeit etwas passieren, was Menschen "aus der Bahn wirft": ein schwerer Verkehrsunfall, eine Gewalttat, eine als lebensbedrohlich empfundene Situation oder ein anderes Erlebnis, das vielleicht sogar unsere bisherige Lebensplanung zerstört.
Nach einem solchen belastenden Ereignis fühlen sich Betroffene „wie betäubt“, andere sind übererregt und kommen kaum zur Ruhe. Auch können Grübeln, Verzweiflung, Scham, Wut, Ängste und Selbstvorwürfe normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis sein. In der Folge können Schlafstörungen, Gereiztheit, erhöhte Muskelanspannung oder Konzentrationsschwierigkeiten auftreten. Die hier aufgeführten psychischen Symptome geben erste Hinweise auf mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen. Sie sollten sich an einen Arzt oder Psychotherapeuten wenden. Ist das Ereignis während Ihrer Arbeitszeit passiert, wenden Sie sich bitte an die BGW.
- Wer kann mir weiterhelfen, wenn der Verdacht auf eine arbeitsbedingte Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt?
Wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Bezirksverwaltung der BGW. Dort erhalten Sie Beratung durch Reha-Manager und Adressen von spezialisierten Ärzten und Psychologen, die mit der BGW kooperieren und möglichst zügig Termine vergeben. Das gilt für psychische Gesundheitsschäden, die durch traumatisierende, emotionale Erlebnisse am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin entstanden sind.
- Wenn der Verdacht auf eine psychische Störung infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles besteht, können sich auch Familienmitglieder bei der BGW informieren?
Bei Hinweisen auf psychische Gesundheitsschäden kann auch eine Kontaktaufnahme durch Familienmitglieder oder aus dem Arbeitskollegium unterstützend sein. Die BGW setzt sich dann unmittelbar mit dem Betroffenen in Verbindung.
- An wen wende ich mich, wenn eine posttraumatische Belastungsstörung im Privatleben entstanden ist?
Es gibt speziell ausgebildete Trauma-Psychotherapeuten, an die Sie sich wenden können. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse getragen.
Auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Traumatherapie (DeGPT) und EMDRIA Deutschland e.V. finden Sie z.B. speziell ausgebildete Traumatherapeuten.- Ist ein Übergriff ausgehend von Patienten, Bewohnern oder Klienten auch ein Arbeitsunfall?
Ja, auch ein Gewaltereignis ist ein Arbeitsunfall. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre BGW-Bezirksstelle, dort werden Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Zudem ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren.
- Was sind probatorische Sitzungen und werden diese von der BGW angeboten?
Im Rahmen der Arbeitstätigkeit kann es zu Situationen kommen, die Beschäftigte „aus der Bahn werfen“:
- ein schwerer Verkehrsunfall,
- eine Gewalttat oder andere extrem belastende Erlebnisse.
In diesen Fällen kann professionelle therapeutische Unterstützung notwendig werden. Wir bieten in diesen Fällen frühzeitige psychologische Hilfe durch erfahrene psychotherapeutische Beratung oder Trauma-Ambulanzen an. Das sind sogenannte probatorische Sitzungen.
- Warum werden für psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen oder Burnout) keine Leistungen erbracht?
Bei anderen psychischen Erkrankungen wie einer Depression oder einer Angststörung ist es hingegen so, dass diese regelmäßig nicht durch ein einzelnes Ereignis ausgelöst werden sondern eine jeweils lange eigene Entstehungsgeschichte haben. Dies gilt auch für das in letzter Zeit häufig diskutierte Burnout-Syndrom. Dadurch wird es rechtlich unmöglich, sie wie einen Arbeitsunfall zu behandeln. Auch als Berufskrankheit können sie nicht anerkannt werden, da diese bis dato in der Berufskrankheitenverordnung nicht aufgeführt sind. Dazu findet sich in § 9 des SGB VII: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind…“.
In letzter Zeit verstärkt diskutiert wird das Phänomen des „Burnout“. Eine arbeitswissenschaftliche Definition kennzeichnet dieses als „Zustand charakterisiert durch wahrgenommene geistige, emotionale und/oder physische Erschöpfung, eine distanzierte Einstellung zur eigenen Arbeit und durch eine wahrgenommene reduzierte Leistungsfähigkeit, resultierend aus einer längerfristigen Exposition gegenüber psychischer Belastung, die bereits kurzfristig zu beeinträchtigenden Effekten führt“ (DIN-Spezifikation 33418). Da Burnout häufig als ein Problem der Arbeitswelt angesehen wird, liegt die Frage nahe, inwieweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür zuständig ist. Unstrittig dabei ist wie bereits beschrieben, dass die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren – und dazu zählt auch psychische Belastung – zum Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung gehört. Bislang fällt jedoch die Behandlung der von Burnout betroffenen Menschen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, wo sie eine bedarfsorientierte Heilbehandlung wie z.B. eine Psychotherapie erhalten können.
Die Unfallversicherungsträger haben nicht die Befugnis, für Menschen mit psychischer Erkrankung wie einer Depression oder für Burnout-Betroffene Leistungen aus den Bereichen Rehabilitation und Entschädigung zu erbringen, da diese Erkrankungen aus versicherungsrechtlichen Gründen weder als Arbeitsunfall noch als Berufskrankheit anerkannt werden können: Ein Arbeitsunfall ist als kurzfristig einwirkendes Ereignis definiert – Depression, Angststörung oder Burnout haben jedoch stets eine eher langfristige Entstehungsgeschichte. Auch als Berufskrankheit können diese nicht anerkannt werden, da sie in der Berufskrankheitenverordnung bis dato nicht aufgeführt wird. Ob die Liste der Berufskrankheiten zukünftig entsprechend erweitert werden kann, ist unsicher. Üblicherweise sind hierzu umfangreiche Forschungsergebnisse notwendig, mithilfe derer klar belegt werden müsste, dass bestimmte psychische Erkrankungen in bestimmten Berufen überdurchschnittlich häufig auftreten. Da psychische Erkrankungen jedoch in nahezu allen Branchen und Berufsgruppen vorzufinden sind ist eine Anerkennung als Berufskrankheit in nächster Zukunft eher unwahrscheinlich.