Bausteine zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe – Individuell und bedarfsgerecht
Wer ein Unternehmen hat, ist verpflichtet für sein Unternehmen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Besonders komplex sind die Vorgaben, die in der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu berücksichtigen sind.
Arbeitsschutzexperten und -expertinnen können das Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wirksam unterstützen.
Um dieses zu erleichtern, bieten wir in dieser Rubrik eine anwenderfreundliche und praxisorientierte Sammlung von Kurzinformationen und Dokumentationshilfen.Noch ist das Angebot nicht vollständig, weitere Bausteine werden folgen.
Bausteine sind effiziente Hilfsmittel
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe entspricht, wie auch die Erstellung einer kompletten Gefährdungsbeurteilung, der Abarbeitung eines umfassenden Aufgabenkatalogs. Typischerweise werden während dieses Prozesses Fragen aufgeworfen, wie etwa:
- Was ist wie zu ermitteln?
- Wo gibt es Hinweise zu geeigneten Schutzmaßnahmen?
- Wie kann die Wirksamkeit einer Maßnahme festgestellt werden?
- Was ist wie zu dokumentieren?
Hier kommen unsere Bausteine zum Tragen. Deren Inhalte basieren auf unseren Kenntnissen um die formalen Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe und dem Wissen um die betrieblichen Tätigkeiten und Abläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Bausteine können dennoch "nur" Empfehlungscharakter haben.
Bausteine: Arten und Inhalte
Jeder Anwender kann aus unserem Gesamtangebot genau die Bausteine für sich auswählen, die seinem individuellen Bedarf entsprechen:
- Tätigkeitsübergreifende Bausteine beschreiben die Systematik der gefahrstoffbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
- Tätigkeitsbezogene Bausteine beschreiben die betrieblichen Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Sie liegen zur Zeit für die Pflegeberufe vor.
Ein Baustein ist allen anderen vorgeschaltet: "Überblick zur Gefährdungbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen". Er beschreibt die systematische Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Der Baustein "Mindeststandards im Gesundheitsdienst" ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, da er für alle Tätigkeiten mit Chemikalien im Gesundheitsdienst gilt.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)" ermöglicht eine vereinfachte Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn Informationen zu "vorgegebenen Maßnahmen" vorliegen. Auch diese Vorgehensweise ist in den Bausteinen beschrieben.
Weitere Informationen zu den Themen "Gefahrstoffe" und "Gefährdungsbeurteilung" finden Sie in unserer Rubrik "Grundlagen und Forschung".
Haben Sie Anregungen oder Kritik? Bitte schreiben Sie uns eine Mail.
Ihre Ansprechpartner:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bereich Gefahrstoffe/Toxikologie
Wolfgang Wegscheider; Dr. rer. nat. Gabriele Halsen
E-Mail: gefahrstoffe@bgw-online.de