Tuberkulose als Berufskrankheit - ein Leitfaden zur Begutachtung und Vorsorge (4., aktualisierte Auflage)

Die Tuberkulose (TB) ist weltweit die häufigste Infektionskrankheit. Zwar ist die TB in Deutschland rückläufig, 2015 und 2016 kam es aber zu einem deutlichen Anstieg. Allerdings wurden in diesen Jahren diese zusätzlichen Fälle überwiegend durch die Flüchtlingswelle importiert.

Die TB wird daher auch in Deutschland weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Wegen der geringen Inzidenz in der Bevölkerung haben Beschäftigte im Gesundheitswesen, die regelmäßig Kontakt zu TB-Patienten oder infektiösen Materialien haben, ein erhöhtes Risiko, sich mit Mycobacterium tuberculosis zu infizieren. Diese Beschäftigten werden deshalb genauso wie Beschäftigte, die einen unerwarteten Kontakt zu einem infektiösen Patienten hatten, von Betriebsärzten entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten und gegebenenfalls untersucht. In diesem Buch werden die aktuellen epidemiologischen Studien zum beruflichen TB-Risiko dargestellt und Hinweise zur Begutachtung im Berufskrankheitenverfahren gegeben. Die Ergebnisse der betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit dem Interferon-Gamma Release Assay (IGRA) werden beschrieben. Dabei wird auch über erste Ergebnisse beim Einsatz der nächsten Generation der IGRA berichtet. Ausführlich diskutiert wird die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Betriebsmedizin bei der Umgebungsuntersuchung und TB-Vorsorge.

Aus dem Inhalt:

  • Geschichte der Tuberkulose
  • Tuberkulose in der Kunst
  • Epidemiologie der Tuberkulose
  • Genotypisierung, Fingerprinting und Clusteranalysen
  • Vorsorgeuntersuchungen mit Interferon-Gamma Release Assays
  • Bildgebende Verfahren bei der Diagnostik
  • Meldeverfahren nach dem IfSG
  • Präventionsmaßnahmen/ neue Leitlinien
  • Serielles Testen mit der neuen Generation der Interferon-Gamma Release Assays
  • Meldepflicht bei latenter Tuberkulose-Infektion
  • Rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit (BK)
  • Hinweise für die Begutachtung im Berufskrankheitenverfahren sowie rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung als BK