Informationen zur Vermeidung von Stichverletzungen in der ambulanten und stationären Pflege

Betriebliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B und die zunehmende Durchimpfung der Allgemeinbevölkerung haben zu einem deutlichen Rückgang der Neuinfektionen mit Hepatitis B-Viren bei den Beschäftigten im Gesundheitsdienst geführt. Unterstützt von Kampagnen und Schulungen zur sicheren Entsorgung von gebrauchten, spitzen Instrumenten in Abwurfbehältern und Verwendung von Sicherheitsgeräten bzw. stichsicheren Instrumenten, sind auch Hepatitis C- und HIV-Infektionen zu seltenen Ereignissen geworden.

Dennoch müssen in den Mitgliedsunternehmen der BGW jährlich weiterhin rund 50.000 Beschäftigte nach "Nadelstichverletzungen" ärztlich versorgt werden. Das Risiko einer Infektion hängt von der Menge der übertragenen Viren ab und ist am höchsten bei der Hepatitis B, wenn keine Impfungen durchgeführt wurden. Unfälle mit Fremdblutkontakt verursachen bei den Versicherten Ängste vor Infektionen, die oft erst nach Monaten ausgeräumt werden können. Für die Unfallversicherer bedeuten sie außerdem hohe Kosten für Arztbesuche, Impfungen und Laboruntersuchungen, die sie in der Nachsorge übernehmen. Daher ist es für alle Beteiligten wichtig, dass in Betrieben des Gesundheitswesens, hier speziell in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, stichsichere Geräte zur Verfügung stehen, wenn Beschäftigte die Handhabung übernehmen müssen. Dies gilt zum Beispiel auch für Insulin-Pens.

Die durch den Beschluss vom 22.11.2019 geänderte Hilfsmittelrichtlinie "Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung" (mit letzter Änderung veröffentlicht im BAnz AT 15.04.2021) trägt in der Pflege zu einer wesentlichen Verbesserung der Versorgung mit Geräten mit Sicherheitssystemen bei. Sie wurde von der BGW in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Partner-Organisationen oder Kooperationspartnern auf den Weg gebracht. Die Krankenkassen übernehmen nun in diesen Fällen die Kosten von stichsicheren Geräten, die für jede einzelne Patientin oder jeden Patienten rezeptiert werden.

Um Apotheken, Betriebe und Pflegedienstleitungen auf die Problematik hinzuweisen, hat die Arbeitsschutzpartnerschaft Hamburg unter der Federführung des Amtes für Arbeitsschutz schon vor Jahren Informationsblätter erarbeitet, die bundesweit auf großes Interesse gestoßen sind. Diese sind heute noch aktuell und sollen die Bereitstellung und Verwendung von Sicherheitsgeräten im Gesundheitsdienst fördern.

Für weitere wichtige Informationen verweisen wir auf diese Merkblätter. Darin wird auf wesentliche Fakten zur Verwendung von Sicherheitsgeräten, weiterführende Informationen sowie wichtige rechtlichen Grundlagen verwiesen.