Lagerung von Gefahrstoffen in der Pathologie
Pathologien und pathologische Institute lagern in ihren Räumlichkeiten Chemikalien, wie z.B. Xylol, Ethanol, Isopropanol, verschiedene Färbemittel, die bei unsachgemäßer Lagerung aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften (entzündbar, giftig, krebserregend etc.) zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können.
Damit es nicht dazu kommt, müssen bereits vor der Lagerung solcher Stoffe eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Ein Informationsblatt der BGW enthält branchenbezogene Hinweise und Tipps zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Lagerung von Gefahrstoffen in Pathologien. Es benennt die bei der Lagerung immer geltenden Basisanforderungen und beschreibt die bei der Lagerung
- am Arbeitsplatz,
- im Sicherheitsschrank oder
- im Gefahrstofflager
von Pathologien zusätzlich zu beachtenden Vorgaben (z.B. Mengengrenzen).
Eine Tabelle im Anhang des Informationsblatts nennt für eine Reihe von Stoffen aus dem Pathologiebereich die geltenden Mengengrenzen. Es werden außerdem Schutzmaßnahmen beschrieben, die abhängig von der Lagermenge und dem Gefahrenpotenzial, umgesetzt werden müssen, wenn Gefahrstoffe in der Pathologie aufbewahrt werden. Weitere Themen sind die Zusammenlagerung von verschiedenen Gefahrstoffen und das Umfüllen von Flüssigkeiten (z.B. Xylol).
Das Informationsblatt wendet die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ auf die Gegebenheiten in Pathologien an.
Handlungshilfen
- TRGS 201 – Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 526 – Laboratorien
- TRGS 727 – Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung
- TRGS 800 – Brandschutzmaßnahmen
- Broschüre „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Best.-Nr.: DGUV I 213-850)
- Merkblatt „Lagerung von Gefahrstoffen – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (Hrsg.: BG RCI, Best.-Nr.: M 063)
- Merkblatt „Umfüllen von Flüssigkeiten – vom Kleingebinde bis zum Container“ (Hrsg.: BG RCI; Stand: 3/2012, zurückgezogen aber noch nutzbar, ehemalige Best.-Nr. T025)
- Checkliste „Sichere Lagerung von Gefahrstoffen“ (Hrsg.: BG ETEM, Best.-Nr.: S 227)
Das Informationsblatt steht unten auch als Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson:
Dr. André Heinemann
Telefon: (0221) 3772- 5340
gefahrstoffe@bgw-online.de
Bereich Gefahrstoffe/Toxikologie
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Autor(en): A. Heinemann