Gefahrstofflagerung Informationen zur sicheren Aufbewahrung von Gefahrstoffen

Artikelnummer: BGW 09-19-009

In vielen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum betrieblichen Alltag. In größeren Mengen können dies Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein: in Krankenhäusern zum Beispiel auch Laborchemikalien und medizinische Gase, in Werkstätten zum Beispiel Lacke, Lösungsmittel, technische Gase und bei Schädlingsbekämpfern Pestizide.

Jede Einrichtung muss ihre Gefahrstoffe ordnungsgemäß aufbewahren, damit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt von ihnen ausgeht. Regeln dazu gibt die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor.

Diese Handlungshilfe soll Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege dabei unterstützen, das komplexe Regelwerk zur Lagerung auf die eigene Situation anzuwenden und Gefahrstoffe sicher, rechtskonform und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen zu lagern.

Die Handlungshilfe steht Ihnen als Download zur Verfügung.