Arzneistoffe mit Verdacht auf sensibilisierende und CMR-Eigenschaften

Artikelnummer: BGW 09-19-001

Sollen Tätigkeiten mit Arzneistoffen (z.B. in Kliniken, Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen) ausgeführt werden, so muss zuvor im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, inwiefern für die Beschäftigten dabei ein gesundheitliches Risiko entstehen kann.

Die dazu notwendige Ermittlung der Substanzeigenschaften ist für den pharmazeutischen Laien allerdings erschwert und nur selten ohne weiteres möglich, weil Arzneimittel von der gefahrstoffrechtlichen Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind.

Die vorliegende Broschüre liefert Einrichtungen und Betrieben, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird, Vorinformationen zur Gefährdungsbeurteilung. Sie ist ursprünglich 2009 im Rahmen einer Dissertation (Hadtstein, C.: Untersuchungen zum Umgang mit Gefahrstoffen in Apotheken, edition FFAS, Freiburg im Breisgau 2010) entstanden und wurde vom Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Anfang 2017 auf einen aktuellen Stand gebracht.

Die Liste enthält ca. 500 Arzneistoffe für die auf Basis bestehender Publikationen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie

  • krebserregende,
  • keimzellmutagene,
  • reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende bzw. fruchtschädigende) und
  • sensibilisierende Eigenschaften

besitzen.

Inwieweit von den Eigenschaften der Arzneistoffe beim beruflichen Umgang mit den entsprechenden Fertigarzneimitteln eine reale Gefährdung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens ausgeht, muss dann anhand einzelner Gefährdungsbeurteilungen entschieden werden. Die vorliegende Arzneistoffliste versteht sich als eine Auswahlhilfe für diese Beurteilungsarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.

Gefahrstoffe und Toxikologie

Ihr Ansprechpartner: Dr. rer. nat. André Heinemann