Asbest in Wärme- und Trockenschränken Ältere Geräte prüfen

Ältere Wärme- und Trockenschränke in Betrieben enthalten manchmal noch Asbest. Sie müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüft und unter Umständen ausgetauscht werden. Relevant ist das Thema unter anderem für Kliniken, Laboratorien, Apotheken, human-, zahn- und tiermedizinische Praxen.

Asbest ist ein besonders gefährlicher, krebserzeugender Stoff. Eingeatmete Fasern können zu einer chronischen Lungen- beziehungsweise Krebserkrankung führen. Im Gesundheitsdienst ist die Asbestbelastung in der Regel sehr gering und ergibt sich häufig nur indirekt, zum Beispiel beim Umgang mit asbesthaltigen Geräten. Jedoch können schon recht geringe Faserexpositionen ausreichen, um beispielsweise an einem Brustfellkrebs (Pleuramesotheliom), einer als Berufskrankheit anerkannten Tumorart, zu erkranken.
Das Risiko für langfristige Gesundheitsschäden hängt von der Größe, Länge und bis zu einem gewissen Grad auch von der Menge der freigesetzten Fasern ab. Ob diese tatsächlich „lungengängig“ sind, und wenn ja, wie viel jeweils eingeatmet wird, lässt sich pauschal allerdings kaum beantworten. Einerseits erkranken längst nicht alle Menschen mit Fasern in der Lunge. Andererseits kann rein theoretisch schon ein einmaliger Kontakt mit Asbest gefährlich werden, wenn er zur Aufnahme von Fasern in den Körper führt. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die Beschäftigten beim Nutzen der Trockenschränke asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder sein können.

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Der Beitrag wurde veröffentlicht unter:

Asbest in Wärme- und Trockenschränken. Halsen, G.; Gruber. K. Sicherheitsingenieur 2015, 9: 42-44.