Maßnahmen festlegen
Welche Maßnahmen und Lösungen gibt es?
Aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes haben die Experten der BGW eine Hierarchie von Maßnahmen und Lösungen abgeleitet: technische, organisatorische und personen- und verhaltensbezogene Lösungen.
Am besten ist es natürlich, die Gefahrenquelle zu beseitigen.
Beispiel: einen Gefahrstoff durch ein ungefährliches Produkt ersetzen.
Sicherheitstechnische Lösungen: Bestehende Gefährdungen durch technische Vorrichtungen oder bauliche Maßnahmen entschärfen.
Organisatorische Lösungen: Arbeitsorganisation und Abläufe so gestalten, dass Gefährdungen vermieden werden.
Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen: Erst wenn Gefahrenquellen nicht beseitigt oder Gefahren vermieden werden können, sollten Sie auf personenbezogene Maßnahmen für die Mitarbeiter zurückgreifen.
Prüfen Sie, wie Sie technische, organisatorische und personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen optimal aufeinander abstimmen können.
Was dokumentiere ich?
Tragen Sie alle durchzuführenden Maßnahmen in das Arbeitsblatt 3 ein, und zwar so konkret, dass danach ein Arbeitsauftrag erteilt werden kann. Die festgelegten Maßnahmen sind Bestandteil der Dokumentation.