Vorrichtungen

In vielen Arbeitsbereichen gehen Beschäftigte mit Vorrichtungen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.

Diese Vorrichtungen müssen daher immer die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen.

Technische Maßnahmen

  • Handwerkzeuge sind so ausgeführt, dass Gefährdungen vermieden werden.
  • Handwerkzeuge gegebenenfalls nachrüsten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten für ihre Arbeitsaufgaben geeignete Handwerkzeuge zur Verfügung stellen. Die Ausstattung entsprechend ergänzen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitungen tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
  • Die Handwerkzeuge regelmäßig gemäß Herstellerangaben oder Vorschriften prüfen.
  • Sofern nötig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Handwerkzeuge vor Arbeitsbeginn zu prüfen, gegebenenfalls zu reparieren oder zu entsorgen und unbrauchbar zu machen.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr über den Umgang mit Handwerkzeugen sowie im Tragen der geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die Handwerkzeuge bestimmungsgemäß einsetzen.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.