Handwerkzeuge

In vielen Arbeitsbereichen gehen Beschäftigte mit Handwerkzeugen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.

Diese Arbeitsmittel müssen daher immer die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen.

Technische Maßnahmen

  • Handwerkzeuge sind so ausgeführt, dass Gefährdungen vermieden werden.
  • Handwerkzeuge gegebenenfalls nachzurüsten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten für ihre Arbeitsaufgaben geeignete Handwerkzeuge zur Verfügung stellen. Die Ausstattung entsprechend ergänzen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitungen tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
  • Die Handwerkzeuge regelmäßig gemäß Herstellerangaben oder Vorschriften prüfen.
  • Sofern nötig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Handwerkzeuge vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist der Vorgesetzte zu informieren, der die notwendigen weiteren Maßnahmen einzuleiten hat.
  • Mindestens einmal pro Jahr über den Umgang mit Handwerkzeugen sowie im Tragen der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die Handwerkzeuge bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.