Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Bei Einsatz eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz im Bereich Verpackung sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.

Außerdem sollte das Risiko überprüft werden, das für den Beschäftigten besteht, sich an heißen und kalten Medien zu verletzen und ob schwere Lasten bewegt werden müssen.

Technische Maßnahmen

  • Maschinen und die Arbeitsumgebung gegebenenfalls an die Fähigkeiten der Beschäftigten anpassen. Beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung der Maschine auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
  • Hebehilfen, geeignete Anschlagmittel und Fahrzeuge zum Heben und Bewegen von Lasten einsetzen.
  • Bei der Konstruktion von Anschlagmitteln kann die Herstellerverantwortung auf die Werkstatt übergehen. Dann müssen die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Konstruktion dokumentiert werden muss und es ist eine Betriebsanleitung zu erstellen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob ein Beschäftigter seine Aufgaben bewältigt. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, den Beschäftigten zusätzlich qualifizieren oder ihm andere Aufgaben geben.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.