Gefahrstoffe

Der Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstattbereichen wie der Küche oder der Textilpflege kann die Ursache für die Entstehung von Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel können Hautverletzungen oder Hauterkrankungen verursachen. Bilden die Mittel Aerosole, die eingeatmet werden, besteht die Gefahr von Atemwegserkrankungen. Waschmittel und Waschhilfsmittel können ebenfalls der Haut und den Atemwegen schaden.

Technische Maßnahmen

  • Prüfen, ob der Einsatz alternativer Stoffe oder Verfahren möglich ist, von denen geringere Gefahren für die Gesundheit ausgehen.
    Geschlossene Arbeitsverfahren wählen, damit Aerosolbildung verhindert wird.
  • Nach Möglichkeit Gefahrstoffe (Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel) automatisch dosieren.
  • Soweit möglich Lagerung von Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln an zentraler Stelle vorsehen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen, in denen ein sicherheitsgerechter Umgang mit den Gefahrstoffen für die jeweiligen Tätigkeiten beschrieben ist.
  • Auf die Einsatzstoffe abgestimmte Hautschutz- und Händehygienepläne erarbeiten und geeignetes Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen. Die Hautschutz- und Händehygienepläne sind auch in Leichter Sprache erhältlich.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anbieten. Die Vorsorge in wiederkehrenden Abständen, die vom betriebsärztlichen Personal festgesetzt werden (in der Regel alle drei Jahre), wiederholen lassen.
  • Bei Bedarf an den Arbeitsplätzen durch Piktogramme auf das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.
  • Insbesondere beim Wechsel der Konzentratfässer beziehungsweise bei der Reinigung von Konvektomaten geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Diese kann aus Schutzhandschuhen, Sicherheitsschuhen und Schutzbrille, Schutzschürze sowie Atemschutz bestehen.
  • Darauf achten, dass Flüssigkeitsreste nicht in neue Fässer umgefüllt werden.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Die Teilnahme an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen sicherstellen und dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.