Infektionsgefahr durch Körperflüssigkeiten

Bei der Betreuung von Beschäftigten in der Tagesförderung kann eine Kontamination mit Körperflüssigkeiten bei der Pflegetätigkeit oder der Betreuung nicht ausgeschlossen werden.

Hierdurch können Infektionen übertragen werden.

Ist ein Bällebad vorhanden, können die Bälle durch Körperflüssigkeiten wie etwa Speichel ebenfalls zur Infektionsquelle werden.

Technische Maßnahmen

  • Trennung von Straßen- und Arbeitskleidung, zum Beispiel in geeigneten Spinden.
  • Bereitstellen von ausreichend großen Räumen zum Wechseln von Straßen- und Arbeitskleidung sowie Schuhen.
  • Handwaschplätze mit Spendern für Desinfektions-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Handtüchern zum einmaligen Gebrauch und geeigneten Armaturen ausstatten.
  • Abwurfmöglichkeiten für kontaminierte Kleidung zur Verfügung stellen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Bei nur einer Umkleidemöglichkeit durch verschiedene Zeiten für das Umkleiden für eine Trennung der Geschlechter sorgen.
  • Bereitstellen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Zum Beispiel dünnwandige Handschuhe zur einmaligen Verwendung, Plastikschürzen.
  • Hautschutz- und Händehygieneplan an geeigneten Stellen aufhängen. Es gibt die Hautschutz- und Händehygienepläne auch in Leichter Sprache.
  • Den Mitarbeitern vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigem Abstand eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge anbieten.
  • Es muss dafür gesorgt werden, dass die Bälle aus einem Bällebad regelmäßig und richtig gereinigt werden.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr über den notwendigen Wechsel der Kleidung unterweisen.
  • Mindestens einmal jährlich im Tragen der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung unterweisen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.