Arbeitsumgebung

Im Förderbereich sind häufig Menschen mit Behinderungen anzutreffen, die aufgrund ihrer Bewegungseinschränkungen schwergewichtig oder adipös sind.

Daher müssen alle Möbel und Betriebsmittel auf die zu erwartenden Körpergewichte abgestimmt sein. Dies gilt auch für die Gebäudestatik.

So müssen in der Tagesförderung aufgehängte Schaukeln und deren Aufhängung die zu erwartenden Lastgewichte aushalten können.

Technische Maßnahmen:

  • Möbel, Sitzgelegenheiten und sanitären Einrichtungen sind für die Körpergewichte der Beschäftigten ausgelegt.
  • Gebäudestatik, Gebäudetechnik sowie die Abmessungen und Bodenuntergründe bei Flucht- und Rettungswegen sind auf die zu erwartenden Traglasten und Abmessungen von Rollstühlen abgestimmt.
  • Mobile Lifter oder Lifterdeckensysteme als Medizinprodukt sind für die Lasten geeignet.
  • Bei selbstgebauten Hilfsmitteln für eine ergonomische Arbeitsumgebung gilt: Die Herstellerverantwortung geht auf die Werkstatt über; die Maschinenrichtlinie muss berücksichtigt werden. Die Konstruktion ist zu dokumentieren, und eine Betriebsanleitung zu erstellen.
  • Selbstgebaute Hilfsmittel können Medizinprodukte sein. Hierbei gilt das Medizinprodukterecht.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen die Herstellerangaben bezüglich der Belastung bei Sitzmöbeln und anderen Einrichtungsgegenständen.
  • Bei Medizinprodukten werden die Vorgaben des Herstellers wie etwa Prüfungsintervalle und Prüfumfang beachtet. Mögliche Verwendungseinschränkungen werden berücksichtigt.
  • Der Einsatz der geeigneten Arbeitsmittel ist zum Beispiel in den individuellen Pflegeplanungen festgelegt.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Das Personal wird angewiesen, Lifter und kleine Hilfsmittel vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, gegebenenfalls der Benutzung zu entziehen und Vorgesetzte zu informieren.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mindestens jährlich im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln unterwiesen. Die Durchführung der Unterweisung wird dokumentiert.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.