Lebensmittelhygiene/ Infektionsrisiko

Oft dient der Mehrzweckraum einer Werkstatt als Speisesaal: Essen wird ausgegeben und Mahlzeiten werden eingenommen.

Hierbei sind die Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene zu beachten.

Technische Maßnahmen

  • Dafür sorgen, dass die technischen Einrichtungen zur Verteilung von Lebensmitteln zur Verfügung stehen.
  • Die erforderlichen Handwaschbecken mit Spendern für Desinfektions-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Handtüchern zur einmaligen Benutzung zur Verfügung stellen.
  • Die Speisen haben bei Ausgabe die geforderte Temperatur. Maßgeblich ist die Lebensmittelhygieneverordnung.
  • An den Ausgabestellen sind Abdeckungen vorhanden, damit kein Speichel ins Essen gelangt.

Organisatorische Maßnahmen

  • Dafür sorgen, dass allen, die mit Lebensmitteln umgehen, mindestens einmal im Jahr die erforderliche Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz angeboten wird.
  • Das Personal mindestens einmal im Jahr in der richtigen Hautreinigung und -pflege unterweisen.
  • Darauf achten, dass beim Portionieren mit Kellen keine Handschuhe zum einmaligen Gebrauch getragen werden. Studien haben ergeben, dass das Tragen von Handschuhen zu Hautproblemen führen kann und keinen positiven Effekt auf die Lebensmittelhygiene hat.
  • Das Personal mindestens einmal im Jahr im richtigen Umgang mit Lebensmitteln unterweisen.
  • Die geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
  • Dafür sorgen, dass die geforderten Rückstellproben genommen und verwahrt werden.
  • Die erforderlichen Dokumentationspflichten beim Umgang mit Lebensmitteln einhalten.
  • Personen, die arbeitstäglich länger als zwei Stunden Handschuhe tragen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Wer arbeitstäglich länger als vier Stunden Handschuhe trägt, muss zur Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet werden.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal im Jahr nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unterweisen lassen.
  • Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal im Jahr über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln unterweisen lassen.
  • Die Mitarbeiter und Beschäftigten mindestens einmal im Jahr in der richtigen Hautreinigung und Hautpflege unterweisen.
  • Dafür sorgen, dass die zur Verfügung gestellte geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
  • Dafür sorgen, dass das Personal, das Schutzhandschuhe trägt, an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnimmt

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.