Gefahrstoffe und Kühlschmierstoffe

Der Umgang mit Gefahrstoffen wie Schmierstoffen, Kühlschmierstoffen, Ölen und Fetten, Lacken, Verdünnern und Lösungsmitteln, Klebstoffen, technischen Gasen und Schweißrauchen kann neben Erkrankungen der Atemwege und der Haut auch Krebserkrankungen und Vergiftungen verursachen. Auch Brand und Explosionsgefahren können nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Vielzahl von Stoffen, die nahezu an allen Arbeitsplätzen im Metallbereich vorkommen, müssen Gefahrenhinweise daher für Jeden deutlich sichtbar sein.

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken

Technische Maßnahmen

  • Prüfen, ob der Einsatz alternativer Stoffe oder Verfahren möglich ist, von denen geringere Gefahren für die Gesundheit ausgehen.
  • eventuell Raumlufttechnische Anlage installieren
  • Die Maschinen einkapseln und nach Möglichkeit geschlossene Arbeitsverfahren wählen, damit Aerosolbildung verhindert wird.
  • Schweiß-, Schneid-, und Brennarbeitsplätze mit Absaugvorrichtungen ausstatten.
  • Die Luft aus den Absaugeinrichtungen ins Freie leiten oder – bei Rückführung der Luft in den Arbeitsbereich – durch eine geeignete Filtration reinigen lassen.
  • an Arbeitsplätzen, an denen Brand- oder Explosionsgefahr besteht, Feuerlöschsystem einrichtenoder ausreichende und geeignete Feuerlöscher bereitstellen

Organisatorische Maßnahmen

  • Das Gefahrstoffverzeichnis den Arbeitsbereichen zuordnen und regelmäßig aktualisieren.
  • Für eine ausreichende Raumlüftung sorgen.
  • Nur kleinere Mengen an Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz vorhalten
  • nur geeignete, unzerbrechliche, gekennzeichnete Behälter verwenden, wegen der Verwechslungsgefahr keine Gefahrstoffe in Getränkeflaschen oder Lebensmittelgefäßen aufbewahren
  • beim Umgang Gefahrstoffen nicht essen, trinken, rauchen, keine Lebensmittel oder Getränke am Arbeitsplatz lagern – Hände waschen vor den Pausen
  • Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen, in denen ein sicherheitsgerechter Umgang mit Gefahrstoffen für die jeweiligen Tätigkeiten beschrieben ist.
  • Auf die Einsatzstoffe abgestimmte Hautschutz- und Händehygienepläne erarbeiten und geeignete Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen
  • An den Arbeitsplätzen durch Piktogramme auf das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung hinweisen
  • wenn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, die Teilnahme der betroffenen Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und in wiederkehrenden Abständen sicherstellen
  • gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Die Qualität der eingesetzten Öle, Fette und Emulsionen regelmäßig kontrollieren.
  • Öle und Emulsionen ausreichend dekantieren, filtrieren und in genügend große Behälter leeren werden.
  • Die Filter an den Absauganlagen nach Angaben des Herstellers regelmäßig warten lassen.
  • Sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Explosionsschutz beim Umgang mit explosiven Gemischen durch Farb- oder Lackdämpfe in einem "Explosionsschutzdokument" aufgeführt sind.
  • Regelmäßig prüfen, ob Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in gegebenen Fällen eingehalten werden.
  • wenn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, die Teilnahme der betroffenen Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und in wiederkehrenden Abständen sicherstellen
  • gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Auf die Einsatzstoffe abgestimmte Hautschutzpläne erarbeiten und geeignetes Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.
  • Bei Bedarf an den Arbeitsplätzen durch Piktogramme auf das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Die Teilnahme an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen sicherstellen und dokumentieren.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzbrille, Schutzschürzen sowie gegebenenfalls Atemschutz.