Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Bei Einsatz eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.

Im Bereich Metallwerkstatt sollte außerdem das Risiko überprüft werden, das für den Beschäftigten besteht, sich an heißen und kalten Medien zu verletzen und ob schwere Lasten bewegt werden müssen und welche Risiken durch den Umgang mit Gefahrstoffen oder Kühlschmierstoffen bestehen.

Technische Maßnahmen

  • Passen Sie Maschinen und die Arbeitsumgebung gegebenenfalls an die Fähigkeiten der Beschäftigten an. Beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung der Maschine auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
  • Hebehilfen, geeignete Anschlagmittel und Fahrzeuge zum Heben und Bewegen von Lasten wie Krane oder Flurförderzeuge einsetzen.
  • Bei der Konstruktion von Anschlagmitteln kann die Herstellerverantwortung auf die Werkstatt übergehen. Dann müssen die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Konstruktion dokumentiert werden muss, und es ist eine Betriebsanleitung zu erstellen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob Beschäftigte ihre Aufgaben bewältigen. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, Beschäftigte zusätzlich qualifizieren oder ihnen andere Aufgaben geben.
  • Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten nach den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers von dafür ausgebildeten Personen regelmäßig prüfen und warten lassen. Die Instandhaltung schriftlich dokumentieren.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe.

Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen

  • Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.