Handbetriebene Transportgeräte

Von handbetriebenen Transportgeräten können Gefährdungen ausgehen, wenn sie sich nicht in einem einwandfreien technischen Zustand befinden, oder es sich um ein ungeeignetes Transportmittel handelt.

Fehlen dem Bediener entsprechende Kompetenzen, um sachgerecht mit dem Transportmittel umzugehen oder sind die Verkehrswege uneben, besteht die Gefahr, dass andere Personen angestoßen oder angefahren werden.

Technische Maßnahmen

  • Transportmittel mit innen liegenden Griffen oder Schutzbügeln verwenden.
  • Nur mit Transportmitteln arbeiten, die für das Lagergut geeignet sind, zum Beispiel:

    • Sackkarre für Kisten und Säcke
    • Flaschenwagen für Druckgasflaschen
    • Handhubwagen oder Mitgängerflurförderzeug für Paletten
    • Plattformwagen für kleineres Stückgut

Organisatorische Maßnahmen

  • Auf Transportmittel nur Lasten aufnehmen, die sicher geführt (zum Beispiel lenken, ziehen, schieben, befördern) werden können.
  • Transportgeräte regelmäßig prüfen.
  • Bediener entsprechend ausbilden und schulen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm) zur Verfügung stellen.
  • Transportmittel vor der Nutzung einer Sichtprüfung unterziehen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.