Flurförderzeuge

Die Bediener von Flurförderzeugen müssen über die der Nutzung entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Außerdem gehen von Flurförderzeugen, die sich nicht in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, zusätzliche Gefährdungen für Bediener und andere im Lager anwesende Personen aus.

Von Flurförderzeugen können für den Bediener Lärmbelästigungen ausgehen und Gefährdungen durch Vibrationen und Stöße bestehen.

Technische Maßnahmen

  • Flurförderzeuge verwenden mit:

    • Fahrerrückhaltesystem
    • Geringer Schwingungsintensität
    • Geringer Geräusch-Emission
    • Geringer Abgas-Emission

Organisatorische Maßnahmen

  • Flurförderzeuge mit geeigneten Anbaugeräten verwenden.
  • Regelmäßige Prüfung der Flurförderzeuge und der Anbaugeräte organisieren.
  • Geeignete Bediener der Flurförderzeuge ausbilden und mit deren Bedienung schriftlich beauftragen
  • Bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung (Helm und Schuhe, Wetterschutz, Handschutz) zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Vor Einsatz des Flurförderzeugs Sichtprüfung durch den Bediener durchführen lassen.
  • Fahrgeschwindigkeit dem Ladegut und Verkehrsweg anpassen.
  • Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.