Arbeitsumgebung

Die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes ist eine Voraussetzung für ein sicheres und gesundes Arbeiten.

Sind zum Beispiel Faktoren wie ausreichender Platzbedarf, freie Verkehrswege, gute Lichtverhältnisse und ein angenehmes Raumklima nicht gewährleistet, können Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beeinträchtigt werden.

Technische Maßnahmen

  • Verkehrswege übersichtlich und sicher gestalten, kennzeichnen und ausreichend dimensionieren, zum Beispiel Unebenheiten, Schlaglöcher, Schwellen beseitigen.
  • Wege für den Fahrverkehr in einem Abstand von mindestens 1 m an Türen, Toren und Durchgängen vorbeiführen.
  • Durchfahrtshöhen ausreichend dimensionieren.
  • Beidseitigen Sicherheitsabstand bei Fahrverkehr von 0,5 m zu Begrenzungen beachten.
  • Geeignete technische Sicherungsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel Abschrankungen und Umzäunungen.
  • Länge von Flucht- und Rettungswegen in Abhängigkeit von Übersichtlichkeit und Brandgefahr festlegen
  • Dunkelstellen und große Kontraste zwischen hellen und dunklen Flächen vermeiden.
  • Mindestbeleuchtungsstärken einhalten.
  • Sollwerte für Lufttemperatur einhalten.
  • Sollwerte für Luftgeschwindigkeit einhalten.
  • Witterungsschutz bei Hallen- und Toreinfahrten vorsehen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Verkehrswege und Treppen freihalten und nicht als zusätzliche Lagerfläche nutzen.
  • Beleuchtung regelmäßig prüfen, reinigen und gegebenenfalls austauschen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, auch für die Arbeit im Freien oder im Kühlhaus.
  • Pausenregeln abhängig von Temperatur und Umgebungsbedingungen machen. Bei besonders hohen Temperaturen können Kurzpausen zusätzlich sinnvoll sein.
  • Einweisungen organisieren, um Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte über die ergonomische Nutzung ihres Arbeitsplatzes zu informieren.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Normen zum Thema Arbeitsumgebung

  • DIN EN 12464-1:2011-08 – Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • DIN EN 12464-1:2007-10 – Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien