Küchenmaschinen und andere Küchenarbeitsmittel

In der Küche gehen Beschäftigte mit Küchenmaschinen und Arbeitsmitteln um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.

Diese Arbeitsmittel und Maschinen müssen daher immer den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Technische Maßnahmen

  • Küchenmaschinen müssen dem Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen entsprechen und sind so auszuführen, dass Gefährdungen vermieden werden. Die Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung einhalten.
  • Küchenarbeitsmittel und Vorrichtungen entsprechend nachrüsten.
  • Herstellerunterlagen wie Betriebsanleitung nutzen.
  • Küchenmaschinen gegebenenfalls nachrüsten und dabei die Herstellerunterlagen verwenden.
  • Fest installierte Küchenmaschinen gegen unbefugtes Benutzen sichern. Maschinen gegebenenfalls nachrüsten.
  • Ungeschützte und unkontrolliert bewegte Maschinenteile und Materialen sichern.
  • Beim Einkauf von Arbeitsmitteln wie Messern auf Sicherheitsgriffe achten.
  • Spitze und scharfe Arbeitsmittel in geeigneten Ablagen wie Messerregalen, Messerleisten, Schubladeneinteilungen aufbewahren.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten für ihre Arbeitsaufgaben geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Ausstattung entsprechend ergänzen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitungen der Hersteller arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter im richtigen Umgang mit den Maschinen unterweisen.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, kraftbetriebene Maschinen vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist die Maschine stillzulegen und Vorgesetzte zu informieren, die notwendige weitere Maßnahmen einzuleiten haben.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, nicht oberhalb der eigenen Augenhöhe mit heißen Flüssigkeiten zu hantieren (zum Beispiel beim Herausholen von Soßen aus dem Konvektomaten)
  • Wartungen und Prüfungen an den Maschinen den Herstellerangaben entsprechend veranlassen.
  • Mindestens 14-täglich die Fettfangfilter prüfen.
  • Regelmäßig die Dunstabzugshauben reinigen und prüfen.
  • Regelmäßig Gasverbrauchseinrichtungen sowie Hochdruckreiniger prüfen.
  • Regelmäßig Druckbehälter wie Dampf- und Kochkessel prüfen.
  • Bei Bedarf an den Maschinen durch Piktogramme auf das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.