Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Bei Einsatz einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters und eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.

Im Bereich "Küche" besteht das Risiko für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte, sich an heißen und kalten Medien oder an scharfen oder spitzen Gegenständen zu verletzen.

Technische Maßnahmen

  • Maschinen und Arbeitsumgebung an die Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigten anpassen. Dabei ist zu beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung von Maschinen auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
  • Sicherstellen, dass Kühl- und Tiefkühlanlagen von innen geöffnet werden können.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob ein Beschäftigter seine Aufgaben bewältigt. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, den Beschäftigten zusätzlich qualifizieren oder ihm andere Aufgaben geben.
  • Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und warten lassen. Eine Instandhaltung schriftlich dokumentieren.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Kälteschutzkleidung oder Schutzhandschuhe.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.