Gefahrstoffe

In der Holzwerkstatt werden verschiedene Gefahrstoffe verwendet. Zum Teil sind sie als solche gekennzeichnet: Kleber, Leime, Lacke, Beizen, Öle, Verdünner und Reiniger. Zum Teil entstehen sie erst bei bestimmten Verarbeitungsschritten: Holzstäube diverser Harthölzer, Spanplatten und polymergebundener Mineralplatten.

Gefahrstoffe können akute Verletzungen wie Verätzungen und Verbrennungen verursachen oder zu Reizungen und Sensibilisierung von Haut und Atemwegen führen. Sie können Krankheiten wie Krebs verursachen. Von entzündlichen Flüssigkeiten, Dämpfen und Holzstäuben können Brand- und Explosionsgefahren ausgehen.

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken

Technische Maßnahmen:

  • Prüfen, ob der Einsatz alternativer Stoffe oder Verfahren möglich ist, von denen geringere Gefahren für die Gesundheit ausgehen.
  • nach Möglichkeit nur holzstaubgeprüfte Maschinen verwenden.
  • Ausreichend dimensionierte und an die verarbeiteten Holzarten angepasste Absauganlage für die Holzbearbeitungsmaschinen betreiben
  • mobile Entstauber für Handmaschinen verwenden
  • Für die Bodenreinigung einen geeigneten Staubsauger verwenden (Abblasen oder Aufkehren von Holzstaub ist grundsätzlich verboten)

Organisatorische Maßnahmen:

  • die Absauganlage für Holzstaub regelmäßig prüfen und nach den Vorgaben des Herstellers warten
  • die Absauganlage für den Lackierstand regelmäßig prüfen und nach den Vorgaben des Herstellers warten
  • Maßnahmen zum Explosionsschutz beim Umgang mit Holzstaub oder explosiven Gemischen durch Farb- oder Lackdämpfe im Explosionsschutzdokument festlegen
  • Das Gefahrstoffverzeichnis den Arbeitsbereichen zuordnen und regelmäßig aktualisieren.
  • Nur kleinere Mengen an Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz vorhalten
  • nur geeignete, unzerbrechliche, gekennzeichnete Behälter verwenden, wegen der Verwechslungsgefahr keine Gefahrstoffe in Getränkeflaschen oder Lebensmittelgefäßen aufbewahren
  • beim Umgang Gefahrstoffen nicht essen, trinken, rauchen, keine Lebensmittel oder Getränke am Arbeitsplatz lagern – Hände waschen vor den Pausen
  • Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen, in denen ein sicherheitsgerechter Umgang mit Gefahrstoffen für die jeweiligen Tätigkeiten beschrieben ist.
  • wenn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, die Teilnahme der betroffenen Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und in wiederkehrenden Abständen sicherstellen
  • gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Auf die Einsatzstoffe abgestimmte Hautschutz- und Händehygienepläne erarbeiten und geeignete Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, Atemschutz und Schutzbrillen.
  • Prüfen, ob Filterstandzeiten eingehalten werden
  • Prüfen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob Voraussetzungen für Beschäftigungsbeschränkungen im Betrieb gegeben sind.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Die Teilnahme an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen sicherstellen und dokumentieren
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, Atemschutz und Schutzbrillen.