Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Bei Einsatz eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.

In der Holzwerkstatt müssen schwere Lasten bewegt werden. Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz wie Farben, Lacke, Ölen oder Holzstäube kann die Ursache für die Entstehung von Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein.

Technische Maßnahmen

  • Maschinen und Arbeitsumgebung gegebenenfalls an die Fähigkeiten der Beschäftigten anpassen.
  • Beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung der Maschine auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
  • Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten einsetzen, zum Beispiel Hebezeuge, Anschlagmittel, Flurförderzeuge, Plattenwagen und Plattenträger.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob ein Beschäftigter seine Aufgaben bewältigt. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, den Beschäftigten zusätzlich qualifizieren oder ihm andere Aufgaben geben.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.