Infektionen

Mitarbeitende und Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau sind gefährdet.

Sie können sich durch Bisse von Tieren mit Krankheiten infizieren: zum Beispiel FMSE (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), Borreliose, Tollwut.

Beim Kontakt mit tierischen Ausscheidungen besteht Infektionsgefahr.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit arbeitsmedizinisch untersuchen lassen und diese Vorsorgeuntersuchung in wiederkehrenden Abständen (in der Regel alle drei Jahre) wiederholen lassen.
  • Auf einen Impfschutz gegen Tetanus bei den Mitarbeitern und Beschäftigten achten.
  • Mitarbeitern und Beschäftigten gegen impfpräventable Krankheiten (beispielsweise Hepatitis oder FSME) eine Impfung anbieten.
  • Einen geeigneten Hygiene- und Hautschutzplan erstellen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, unter anderem Schutzhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Hautschutz- und Hautpflegemittel.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen und die Hygienemaßnahmen durchführen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.