Gefahrstoffe im Garten- und Landschaftsbau

Ob Öle, Fette, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kraftstoffe, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Maschinenabgase; Gefahrstoffe kommen bei Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau in den unterschiedlichsten Ausprägungen und Konzentrationen vor. Der Umgang mit ihnen kann die Ursache für die Entstehung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sein.

Typischerweise erfolgt in Gartenbau und Landwirtschaft die Aufnahme von Gefahrstoffen über die Atemwege und über die Haut.

Technische Maßnahmen

  • Prüfen, ob der Einsatz alternativer Stoffe oder Verfahren, von denen geringere Gefahren für die Gesundheit ausgehen, möglich ist (zum Beispiel benzolfreie Kraftstoffe).
  • Mit Katalysator ausgerüstete Maschinen verwenden.
  • Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik einsetzen (z.B. „Betankungsstutzen nach dem Quickstop-Prinzip)
  • Nur kleine Mengen an Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz lagern und keine Gefahrstoffe in zerbrechlichen Behältern oder Lebensmittelgefäßen wie Flaschen oder Marmeladengläsern aufbewahren: Der Inhalt kann verwechselt werden!

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstelle Sie ein Gefahrstoffverzeichnis
  • Mit Hilfe des Sicherheitsdatenblattes eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung erstellen, in der ein sicherheitsgerechter Umgang mit den Gefahrstoffen für die jeweiligen Tätigkeiten beschrieben ist.
  • Darauf achten, dass beim Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen außer den Vorschriften des Gefahrstoffrechts zusätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutrechts gelten können.
  • Dafür sorgen, dass Gefäße, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, entsprechend gekennzeichnet sind. Sie müssen auf den ersten Blick als Behälter für Gefahrstoffe zu erkennen sein und dürfen nicht mit Behältnissen für Lebensmittel verwechselt werden können.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Gefahrstoffe so aufbewahrt und gelagert werden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden.
  • Verwenden Sie die Gefahrstoffe nur entsprechend der Gebrauchs- bzw. Produktbeschreibung.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische (Pflicht-)Vorsorge anbieten. Die Vorsorge in wiederkehrenden Abständen (in der Regel alle drei Jahre), wiederholen lassen.
  • Auf die Einsatzstoffe abgestimmte Hautschutzpläne erarbeiten und geeignetes Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen; zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutz.
  • Achten Sie darauf, dass der Anwender von Gefahrstoffen eine ausreichende Fachkunde im Umgang mit den Gefahrstoffen besitzt.
  • Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln für den erforderlichen Sachkundenachweis sorgen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die Maßnahmen des Hautschutzplans beachtet werden.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.