Personenbeförderung

Sind Personen im Fahrgastraum nicht richtig gesichert, können bereits kleinere Fahrunsicherheiten und Unfälle zu schweren Verletzungen führen.

Besonders Kleinbusse und Autos, mit denen Personen mit eingeschränkter Mobilität befördert werden, müssen daher besondere Anforderungen zur Sicherheit erfüllen.

Technische Maßnahmen

  • Rutschsichere Einzelsitzschalen und Trittstufen in den Fahrzeugen vorsehen.
  • Fahrzeuge mit Rampe oder Heckabsenkung als Einfahr- und Einstiegshilfen für Rollstühle ausrüsten.
  • Bei Rampen auf eine möglichst geringe Steigung (max. 20 Prozent) achten.
  • Bei dem Transport von Rollstühlen ein sicheres Gurtsystem installieren und Rollstühle mit Kraftknoten versehen. Sicherung des Rollstuhlfahrers während der Fahrt mit einem Dreipunktgurt (Schulterschräg- und Beckengurt nach DIN 75078, Teil 1 und 2 sichern).
  • Fahrzeuge mit Sprechfunk oder Handy ausrüsten, um im Notfall Hilfe schnell holen zu können.
  • Fahrzeuge mit geeigneten Navigationssystemen ausstatten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Die Fahrzeuge nach Herstellerangaben warten lassen.
  • Fahrzeuge regelmäßig auf Vorhandensein der Mindestausrüstung (Warndreieck, Warnweste, Erste-Hilfe-Kasten) prüfen.
  • Vor Fahrtantritt den technischen Zustand der Fahrzeuge einschließlich Sonderausstattung prüfen.
  • Ausnahmegenehmigungen für Parken und Halten in Verbotszonen beantragen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen.
  • Fahrer für jeden Fahrzeugtyp gesondert schriftlich zum Führen des Fahrzeuges beauftragen.
  • Fahrern die Teilnahme mit dem Dienstwagen an Fahrsicherheitstrainings anbieten.
  • Fahrer sowie Begleitpersonen mindestens einmal jährlich im sicheren Fahren sowie zum Thema "Rückwärtsfahren auf dem Betriebsgelände" unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren lassen.
  • Fahrer und Begleitpersonen mindestens einmal jährlich in der Bedienung von Rampen und Hebeplattformen unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren lassen.
  • Dafür sorgen, dass Fahrer vor jedem Fahrtantritt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges prüfen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Normen zum Thema Personenbeförderung

  • DIN 75078, Teil 1: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität – Berichtigung 1 (02/2012)
  • DIN 75078, Teil 2: Behindertentransportkraftwagen
  • DIN 32985 Fahrzeuggebundene Rampen für Rollstuhlbenutzer
  • DIN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb
  • DIN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte
  • DIN 32983 Fahrzeuggebundene Hubeinrichtungen für Rollstuhlbenutzer und andere mobilitätsbehinderte Personen