Betriebsgelände/ Straßenverkehr

Enge Ladezonen, Zeitknappheit, angespannte Verkehrssituationen, Witterungsumstände oder Unruhe im Personenbeförderungsraum erhöhen Anforderungen an die Kompetenzen des Fahrpersonals.

Das Unfallrisiko kann durch die Auswahl qualifizierter Fahrer in Verbindung mit Unterweisung und Schulung reduziert werden.

Technische Maßnahmen

  • Die Vorschriften der StVO auf dem Betriebsgelände durch eine entsprechende Beschilderung verbindlich machen.
  • Ausreichend Fläche für das Ein- und Aussteigen auf dem Gelände einplanen.
  • Nach Möglichkeit eine Einbahnstraßenregelung für das Bringen und Abholen der Beschäftigten schaffen.
  • Nach Möglichkeit eine Einbahnstraßenregelung für das An- und Ausliefern der Waren vorsehen.
  • Park- sowie Be- und Entladeflächen kennzeichnen.
  • Fuß- und Verkehrswege gegeneinander abgrenzen.
  • Fahrzeuge mit optischen und akustischen Warneinrichtungen sowie nach Möglichkeit mit einer Kamera für das Rückwärtsfahren ausstatten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Führer- und Personenbeförderungsscheine der Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig prüfen.
  • Einweiser ausbilden und einsetzen.
  • Verantwortlichkeiten beim Rückwärtsfahren klären.
  • Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls von einer Betreuungsperson zusätzlich zum Fahrer begleiten lassen und die Verantwortlichkeiten für Fahrgastsicherheit vor Fahrtantritt zwischen Fahrer und Begleitperson klären.
  • Betriebsanweisungen für Dienstfahrten erstellen und aushändigen.

Personenbezogene Maßnahme

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen.
  • Fahrer für jeden Fahrzeugtyp gesondert schriftlich zum Führen des Fahrzeuges beauftragen.
  • Fahrern die Teilnahme mit dem Dienstwagen an Fahrsicherheitstrainings anbieten.
  • Fahrer mindestens einmal jährlich im sicheren Fahren einschließlich "Rückwärtsfahren auf dem Betriebsgelände" unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Dafür sorgen, dass Fahrer vor jedem Fahrtantritt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs prüfen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.