Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Manuelles Heben und Bewegen von Ladung kann zu Belastungen des Bewegungsapparates führen.

Technische Maßnahmen

  • Soweit möglich, beim Heben und Bewegen von Ladung geeignete Hilfsmittel wie Hubbühne, Flurförderzeuge, Hebezeuge oder Krane verwenden. Fahrzeuge mit entsprechenden Betriebsmitteln ausrüsten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Die Betriebsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten nach Herstellerangaben warten lassen.
  • Darauf achten, dass die Betriebsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten bestimmungsgemäß verwendet werden.
  • Vor Benutzung der Betriebsmittel den technischen Zustand prüfen.
  • Beim unvermeidlichen manuellen Heben und Bewegen von Lasten, insbesondere beim Möbeltransport Hilfsmittel wie Sackkarre oder Tragehilfen zur Verfügung stellen.
  • Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Betriebsmitteln zum Heben und Bewegen von Lasten erstellen und aushängen.
  • Sofern notwendig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Handschuhe und Schutzschuhe.
  • Eine zweite Person zum Be- und Endladen einsetzen.
  • Betriebliche Vereinbarungen zur Entzerrung von Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen treffen und Pufferzeiten einplanen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Tourenplanung beteiligen.
  • Pausen einplanen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal jährlich zur Be- und Endladetätigkeit unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal jährlich in rückengerechter Arbeitsweise unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren lassen.
  • Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.