Unterweisung

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte unterwiesen werden. Für Menschen mit Behinderungen gelten zusätzliche Anforderungen in der Unterweisung.

Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen nehmen die Welt anders wahr: Sie lernen in der Regel weniger abstrakt und rational, sondern praktisch, haptisch und visuell. Lerninhalte müssen wesentlich stärker als in konventionellen Produktionsbetrieben vor Ort, anschaulich und durch ständige Wiederholung eingeübt werden.

Für viele Einrichtungsleitungen ist die Erstunterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung selbstverständlich: Schließlich müssen Beschäftigte wissen, was er wie zu tun haben. Weniger selbstverständlich hingegen sind Wiederholungsunterweisungen, die neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auch wichtig für die Durchführung der Arbeitsabläufe und damit für die Qualität der Arbeit sind.

Maßnahmen und Tipps für die Unterweisung

  • Die Unterweisungen der Beschäftigten entsprechend ihrer Persönlichkeit, der Art und Schwere ihrer Behinderungen oder Krankheiten sowie ihren Lerngewohnheiten anpassen. Das kann bedeuteten, dass wesentlich häufiger, intensiver und in kürzeren Zeitabständen bis hin zur arbeitstäglichen Fünf-Minuten-Unterweisung unterwiesen werden muss.
  • Sich bei der Durchführung der Unterweisung an dem Dreierschritt "Wissen – Wollen – Können" orientieren:

    • "Wie soll ich arbeiten?" (Wissen),
    • "Warum soll ich arbeiten?" (Wollen) und
    • "Wie kann ich schneller, besser und sicherer arbeiten?" (Können).
  • Die Lerninhalte veranschaulichen, indem Bilder, Schilder, Filme und Piktogramme aus dem Arbeitsumfeld der Beschäftigten verwendet werden und die Schriftsprache auf ein Minimum reduziert wird.
  • Das Erlernte sofort wiederholen und erproben lassen.
  • Auf dem Weg zum Arbeitsbereich allgemeine Gefahrenstellen wie Treppen, Pendeltüren, Aufzüge und ungesicherte Kabel thematisieren.
  • Beschäftigte vor Ort dazu auffordern, mit Hilfe eines gelben Schilds für sie erkennbare Gefährdungen aufzuzeigen und mögliche Schutzmaßnahmen gleich vor Ort erproben. So wird sichergestellt, dass Gefährdungen nachhaltig erinnert und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.