Trennung von Arbeits- und Privatkleidung

Zu den Aufgaben von Werkstätten gehören zunehmend auch pflegerische Tätigkeiten. Dabei kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegentlich mit Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen in Kontakt. Arbeits- und Privatkleidung gehören deshalb getrennt.

Durch Speichel, Blut oder Körperausscheidungen können Krankheitserreger übertragen werden. Diese sollen weder in den Arbeitsbereich noch ins häusliche Umfeld gelangen.

Deshalb hat das Personal, wenn es etwa beim Toilettengang oder der Körperpflege hilft, geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen: zum Beispiel Handschuhe und Pflegeschürze. Zudem sind Arbeits- und Privatkleidung zu trennen.

Technische Maßnahmen

  • Für den Wechsel der Arbeitskleidung müssen geeignete Wasch- und Umkleideräume zur Verfügung stehen.
  • In Toiletten und Pflegebädern müssen Handwaschplätze mit berührungslos funktionierenden Armaturen vorhanden sein.
  • Dort müssen Handdesinfektions-, Hautreinigungs- sowie Hautpflegemittel und Handtücher zum einmaligen Gebrauch bereitstehen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
  • Möglichst Arbeitskleidung vonseiten der Werkstatt anbieten.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterweisen, dass vor Tätigkeiten mit Infektionsgefahr PSA oder separate Schutzkleidung genutzt wird.
  • Das Personal anweisen, die Hände nach der Pflege zu desinfizieren beziehungsweise zu waschen.
  • Wenn Privatkleidung während der Arbeit mit Betreuten kontaminiert wird, muss der Betrieb diese reinigen.
  • Darauf achten, dass verschmutzte Arbeitskleidung separat von Privatkleidung gereinigt wird.
  • Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge anbieten.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Das Personal nimmt vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teil.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens jährlich über das Tragen der geeigneten PSA und den Wechsel der Arbeitskleidung unterweisen. Die Durchführung der Unterweisung wird dokumentiert.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.