Brandschutz

Maßnahmen zum Brandschutz dienen dazu, Brände zu verhindern oder die Auswirkungen von Bränden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die folgenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen:

Baulicher Brandschutz

Bauliche Maßnahmen müssen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Brandverhalten und Feuerwiderstand des Gebäudes und der Bauteile
  • Verwendung von für den Brandschutz zugelassenen Bauprodukten
  • Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutztüren
  • Festlegung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
  • Brandbekämpfung durch fest eingebaute Sprinkleranlagen

Anlagentechnischer Brandschutz

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die den Brandschutz verbessern. Zu den typischen gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

  • Elektroinstallation
  • Brandmeldeanlagen inklusive Anlagen zur optischen und akustischen Alarmierung
  • Rauchabzugsanlagen (RWA)
  • Anlagen zur Bevorratung von und Versorgung mit Löschwasser
  • Feuerlöschanlagen mit dem zugehörigen Löschmittel inklusive Handfeuerlöscher
  • Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren

Organisatorischer Brandschutz

Zu den Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes gehören:

  • Erstellen und Aushängen von Brandschutzordnung, Brandschutzplänen und Alarmplänen
  • Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern und gegebenenfalls eines Brandschutzbeauftragten
  • Schulung für den Umgang mit brennbaren Stoffen und das Verhalten bei Bränden