Arbeitsschutzorganisation

Verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Werkstatt ist die Leitung, vertreten durch die Geschäftsführung. Durch eine geeignete Organisation stellt die Leitung sicher, dass die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfüllt werden.

Sie delegiert Aufgaben zum Beispiel an Führungskräfte sowie ausgewählte Mitarbeitende und kontrolliert deren Umsetzung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung vor Beginn einer Tätigkeit
  • Berücksichtigen der Arbeitssicherheit bei Neu- und Umbauplanung von Gebäuden und Arbeitsabläufen
  • Beachten der Arbeitssicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Berücksichtigen der Arbeitssicherheit bei psychischen Belastungen

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und betriebsärztliches Personal

In beratender Funktion stehen hierbei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und das betriebsärztliche Personal zur Seite. Beide können Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Werkstatt oder externe Personen sein und sind in ihrer Funktion weisungsfrei.

Die SiFa und das betriebsärztliche Personal besichtigen Betriebsteile sowie Arbeitsplätze und beraten Führungskräfte in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sicherheitsbeauftragte

Weitere Beteiligte am Arbeits- und Gesundheitsschutz sind die Sicherheitsbeauftragten. Sie kommen aus dem Kreis des Personals – und in Werkstätten auch der Beschäftigten. Sie arbeiten ganz normal im Betrieb mit und weisen ihre Mitbeschäftigten auf Gefahren hin.

Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Beschäftigten

Auch die gewählten Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte aus dem Kreis des Personals wirken bei der sicherheitsgerechten Gestaltung der Arbeit mit. Zunehmend wird auch die gewählte Vertretung der Beschäftigten (Werkstattrat) beteiligt.

In der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) treffen sich diese Beteiligten viermal im Jahr. Dabei beraten sie Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Was geschieht konkret?

Für verschiedene Zielgruppen finden regelmäßig Schulungen und Unterweisungen statt. Führungskräfte, SiFa oder auch externe Fachleute geben hierbei ihr Wissen weiter – und sorgen so für eine sicherheitsgerechte Arbeitsweise.

Im Qualitätsmanagementsystem der Werkstatt können die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgenommen werden. Dies gewährleistet, dass in allen beschriebenen Verfahren der Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigt wird.

Angebot BGW qu.int.as

Werkstätten können Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz kombinieren: mit dem Angebot BGW qu.int.as.