Kraftbetriebene Maschinen

In der Druckerei und im Bereich Büroservice gehen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mit Druckmaschinen, Kopierern, Binde- und Heftapparaten sowie Schneide- und Sortiermaschinen um.

Die Maschinen müssen immer den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Technische Maßnahmen

  • Die Maschinen müssen dem Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen entsprechen. Die Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung einhalten.
  • Herstellerunterlagen wie Betriebsanleitung nutzen.
  • Maschinen gegebenenfalls nachrüsten und dabei die Herstellerunterlagen verwenden.
  • Fest installierte Maschinen müssen gegen ein unbefugtes Benutzen gesichert sein. Ist dies nicht der Fall, die Maschinen nachrüsten.
  • Ungeschützte und unkontrolliert bewegte Maschinenteile und Materialien sichern.
  • Heiße Oberflächen an Maschinen sind mit Isoliermaterial oder zusätzlichen Verdeckungen so zu sichern, dass als höchste Temperatur bei Metall 60°C, bei Kunststoffen 85°C und bei Holz 110°C nicht überschritten wird.

Organisatorische Maßnahmen

  • Das Einhalten der Vorgaben für den Bau und die Ausrüstung bei der Konstruktion von kraftbetriebenen Maschinen dokumentieren. Gegebenenfalls Betriebsanleitung und eine Konformitätserklärung erstellen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers Betriebsanweisungen erstellen.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte im richtigen Umgang mit den Maschinen qualifizieren.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, kraftbetriebene Maschinen vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist die Maschine stillzulegen und der Vorgesetzte zu informieren, der die notwendigen weiteren Maßnahmen einzuleiten hat.
  • Für alle Maschinen Wartungs- und Prüfpläne erstellen und vorliegen haben. Wartungen und Prüfungen entsprechend veranlassen.
  • Bei Bedarf an den Maschinen durch Piktogramme auf das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.
  • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.