Gefahrstoffe

Der Umgang mit Gefahrstoffen wie Farben, Lösemittel und Klebstoffe kann Erkrankungen der Atemwege und Hauterkrankungen verursachen. Farben, Verdünnung und Klebstoffe können Brände oder Explosionen verursachen.

Bei unsachgemäßer Anwendung, Aufstellung und mangelhafter Wartung von Druckern und Kopierern können Tonerstäube und Ozon entstehen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.

Technische Maßnahmen

  • Prüfen, ob der Einsatz alternativer Stoffe oder Verfahren möglich ist, von denen geringere Gefahren für die Gesundheit ausgehen.
  • Geeignete Lagerung von Farben, Lösemitteln und Klebstoffen, um Brand- oder Explosionsgefahren zu verhindern.
  • Soweit möglich Farben, Lösemittel und Klebstoffe zentral lagern.
  • Keine Gefahrstoffe in zerbrechlichen Behältern oder Lebensmittelgefäßen wie Flaschen oder Marmeladengläsern aufbewahren: Der Inhalt kann verwechselt werden!
  • Geschlossene Arbeitsverfahren wählen, um Aerosol- und Staubbildung zu verhindern.
  • Für eine ausreichende Belüftung beim Umgang mit Gefahrstoffen sorgen.
  • Nach Möglichkeit Farben, Lösemittel und Klebstoffe automatisch dosieren.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mögliche Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen in einem Explosionsschutzdokument dokumentieren.
  • Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen, in denen ein sicherheitsgerechter Umgang mit Gefahrstoffen für die jeweiligen Tätigkeiten beschrieben ist.
  • Dafür sorgen, dass Gefäße, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, entsprechend gekennzeichnet sind. Sie müssen auf den ersten Blick als Behälter für Gefahrstoffe zu erkennen sein und dürfen nicht mit Behältnissen für Lebensmittel verwechselt werden können.
  • Auf die Farben, Lösemittel und Klebstoffe abgestimmte Hautschutzpläne erarbeiten und geeignete Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.
  • Bei Bedarf an den Arbeitsplätzen durch Piktogramme auf das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzbrille, Schutzschürzen sowie gegebenenfalls Atemschutz.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.