Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Bei Einsatz eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.

Außerdem sollte überprüft werden, welches Risiko für den Beschäftigten besteht, sich an heißen und kalten Medien zu verletzen. Muss er schwere Lasten bewegen? Welche Risiken können durch den Umgang mit Farben, Lösemitteln oder Klebstoffen entstehen?

Technische Maßnahmen

  • Maschinen und die Arbeitsumgebung gegebenenfalls an die Fähigkeiten der Beschäftigten anpassen. Beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung der Maschine auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
  • Geeignete Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten einsetzen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob ein Beschäftigter seine Aufgaben bewältigt. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, den Beschäftigten zusätzlich qualifizieren oder ihm andere Aufgaben geben.
  • Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten nach den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers von dafür ausgebildeten Personen regelmäßig prüfen und warten lassen. Die Instandhaltung schriftlich dokumentieren.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe oder Atemschutz.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.