Arbeitsmittel und Vorrichtungen

In der Druckerei und im Bereich Büroservice gehen Beschäftigte mit Arbeitsmitteln und Vorrichtungen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.

Diese Arbeitsmittel und Vorrichtungen müssen daher immer den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

An heißen Oberflächen besteht Verbrennungsgefahr. Beim Umgang mit Arbeitsmitteln wie Schneide- und Rillengerät besteht die Gefahr von Quetsch- und Schnittverletzungen.

Technische Maßnahmen

  • Arbeitsmittel und Vorrichtungen so ausführen, dass Gefährdungen vermieden werden.
  • Betriebsbedingte heiße Oberflächen an Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln sind durch Isoliermaterial oder zusätzliche Verdeckungen so zu sichern, dass als höchste Temperatur bei Metall 60°C, bei Kunststoffen 85° C und bei Holz 110°C nicht überschritten wird.
  • Arbeitsmittel und Vorrichtungen entsprechend nachzurüsten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten geeignete Arbeitsmittel für ihre Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen. Die Ausstattung bei Bedarf entsprechend ergänzen.
  • Das Einhalten der Vorgaben für Bau und Ausrüstung bei der Konstruktion von Vorrichtungen dokumentieren. Gegebenenfalls Betriebsanleitung und eine Konformitätserklärung erstellen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitungen arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Arbeitsmittel und Vorrichtungen vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist der Vorgesetzte zu informieren, der die notwendigen weiteren Maßnahmen einzuleiten hat.
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.