Beschäftigungsbezogene Gefährdungen

Im Berufsbildungsbereich werden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen betreut. Gelegentlich kann dies mit verbalen oder körperlichen Übergriffen verbunden sein.

Auch unkontrollierte Bewegungsmuster oder die Unerfahrenheit der Betreuten kann zu Gefährdungen führen. Durch eine wechselhafte körperliche Konstitution und Verhaltensweise kann es ebenfalls zu Verletzungen kommen.

Das bedeutet für das Betreuungspersonal: Es wird mit herausforderndem, unkontrolliertem oder aggressivem Verhalten sowie mit körperlichen oder verbalen Übergriffen konfrontiert. Dies kann zu psychischen Belastungen führen.

Gelegentlich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebissen oder gekratzt. Dabei besteht ein Infektionsrisiko.

Technische Maßnahmen

  • Dafür sorgen, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgetrennte Pausenräume zur Verfügung stehen.
  • Maschinen und die Arbeitsumgebung an die Fähigkeiten der Beschäftigten anpassen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüfen, ob die Betreuten ihre Aufgaben bewältigen. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, die Betreuten zusätzlich qualifizieren oder ihnen andere Aufgaben geben.
  • Dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die von der Arbeitszeitregelung vorgesehenen Pausenzeiten einhalten.
  • Dafür sorgen, dass das Personal die Pausen räumlich getrennt verbringen kann.
  • Kurse zur Deeskalation von Gewalt anbieten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dadurch mögliche Aggressionen frühzeitig erkennen und angemessen damit umgehen.
  • Teamgespräche und Supervision zur Unterstützung anbieten.
    Bei Gewaltübergriffen zeitnah eine psychologische Betreuung anbieten.
    Nach Gewaltübergriffen zeitnah die Angebote zum Umgang mit Gewalt nutzen und eine psychologische Betreuung anbieten. Beispiel: probatorische Sitzung.
  • Befragungen zu psychischen Belastung bei Mitarbeitenden und Beschäftigten anbieten, auswerten und ensprechende Maßnahmen ableiten.
  • Ein System zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGM) anbieten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer konsequenten und regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Aggression und Gewalt verpflichten.
  • Mindestens einmal pro Jahr über das konsequente Einhalten der Pausenzeiten unterweisen.
  • Mindestens einmal jährlich über angebotene Maßnahmen nach (Gewalt-)Übergriffen unterweisen.
  • Dafür sorgen, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge wahrgenommen wird.
  • Darauf achten, dass Mitarbeitende und Betreute die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.