Transport und Lagerung

Die Sicherheit in Lagerbereichen und auf den Transportwegen im Unternehmen muss in der Regel an den Bedarf der Beschäftigten angepasst werden. Um Gefährdungen vorzubeugen muss gewährleistet sein, dass Beschäftigte, die Transportmittel nutzen, mögliche Gefahren kennen.

Technische Maßnahmen

  • Sofern notwendig veranlassen, dass Regale mit einer Durchladesicherung oder einem Endanschlag versehen werden.
  • Geeignete Hebehilfen, geeignete Anschlagmittel und Fahrzeuge zum Heben und Bewegen von Lasten einsetzen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Vertraglich klären, wer welche Aufgaben in den Bereichen Lagern und Transportieren zu erfüllen hat.
  • Verkehrs- und Fluchtwege immer frei passierbar halten.
  • Paletten, Kartonagen, Holzkisten und andere Behälter sachgemäß stapeln und zurren.
  • Regale nicht überlasten.
  • Darauf achten, dass Beschäftigte gesundheitlich geeignet, geschult und schriftlich beauftragt sind, Lastaufnahme- und -transportmittel zu bedienen.
  • Geeignete Hebe- und Anschlagmittel sowie Fahrzeuge und Regalbediengeräte zum Heben und Bewegen von Lasten zur Verfügung stellen.
  • Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Lastaufnahme- und -transportmittel einer Sichtprüfung zu unterziehen. Werden Mängel festgestellt, diese Lastaufnahme- und –transportmittel der Benutzung entziehen und den Vorgesetzten informieren, der notwendige weitere Maßnahmen einleitet.
  • Vertraglich festlegen, wer regelmäßige – wie vom Gesetz geforderte – Prüfungen der Lastaufnahme- und -transportmittel durchzuführen hat.
  • Vertraglich klären, ob das Unternehmen oder die Werkstatt geeignete persönliche Schutzausrüstung, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe, zur Verfügung stellt.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Lastaufnahme- und -transportmittel vor Arbeitsbeginn einer Sichtprüfung zu unterziehen, gegebenenfalls der Benutzung zu entziehen und den Vorgesetzten zu informieren.
  • Mitarbeiter und Beschäftigte mehrmals, aber mindestens einmal pro Jahr im Tragen der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.