Beschäftigtenbezogene Gefährdungen

Die Umgebung von ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen ist neu und ungewohnt. Wenn an einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz gearbeitet wird, sollte ein Betreuer oder der Gruppenleiter daher ganz besonders auf die individuellen Fähigkeiten eines jeden Beschäftigten achten.

Dazu gehören unter anderem dessen Reaktion auf Lärmeinwirkungen, der Umgang mit psychischer und physischer Belastung durch die Arbeitsumgebung und motorische Fähigkeiten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Vertraglich festlegen, ob das Unternehmen oder die Werkstatt notwendige Umrüstungen von Maschinen durchführt oder die Arbeitsumgebung den Fähigkeiten der Beschäftigten anpasst.
  • Vertraglich festlegen, dass Hebehilfen, geeignete Anschlagmittel und Fahrzeuge zum Heben und Bewegen von Lasten eingesetzt werden.
  • In der Regel geht ein Unternehmen, das ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze anbietet, von anderen individuellen Fähigkeiten aus, als sie Beschäftigte mitbringen. Daher individuell prüfen, welche Maßnahmen vor Ort erforderlich sind, damit ein Beschäftigter dort sicher arbeiten kann. Zu prüfen ist unter anderem:

    • ob eventuell besondere Hebehilfsmittel zum Bewegen von Lasten notwendig sind.
    • die persönliche Schutzausrüstung angepasst werden muss.
  • Prüfen, ob ein Beschäftigter seine Aufgaben bewältigt.
  • Ein Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, wechseln oder ihn qualifizieren.
  • sich vergewissern, wie hoch die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit eines Beschäftigen ist und wie er auf Reize der Umgebung reagiert, zum Beispiel Lärm, Geräusche und akustische Signale, Farben und optische Signale, Temperaturen, Fahrzeuge auf dem Betriebshof oder im Lager.
  • Vertraglich klären, wer die gegebenenfalls erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchführt.
  • Vertraglich klären, ob das Unternehmen oder die Werkstatt geeignete persönliche Schutzausrüstung zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zur Verfügung stellt.
  • Für eine sichere Beförderung der Beschäftigten von und zum ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz sorgen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Beschäftigte qualifizieren und den Erfolg der Qualifizierung beobachten.
  • Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit am ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz unterweisen, diese Unterweisung mehrmals, aber mindestens einmal pro Jahr wiederholen. Die Dokumentation nicht vergessen.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.