Was leistet die Online-Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

Drei Fragen und Antworten, was Sie von den Handlungshilfen der BGW erwarten können  - und was nicht.

1. Was kann die Online-Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

Das Online-Instrument ist eine Handlungshilfe, die Sie bei der Dokumentation der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Branchenspezifische Erfahrungswerte helfen Ihnen dabei. Häufige Tätigkeiten und damit einhergehende Gefährdungen werden systematisch angesprochen. Fragen weisen auf typische Maßnahmen hin. Eine Infobox bietet hierfür zusätzliche Informationen.

2. Was kann die Online-Handlungshilfe nicht?

Das Instrument kann nicht alle Tätigkeiten und alle Gefährdungen abdecken. Diese müssen anhand der konkreten betrieblichen Situation ergänzt werden. Ebenso müssen alle Maßnahmen auf die besonderen betrieblichen Bedingungen abgestimmt sein, kontrolliert und dokumentiert werden. Das Instrument ersetzt auch nicht die gesetzlich geforderte Fachkenntnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin.

3. Was müssen Sie beachten?

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt stets beim Unternehmer bzw. bei der Unternehmerin: Das betrifft insbesondere eine ausreichende Informationsermittlung, die Durchführung, das Ergreifen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle. Legen Sie fest, wer für die Organisation und Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung zuständig ist.

Wichtig: Zusätzlich zu den geplanten Schutzmaßnahmen müssen auch bereits vorhandene und erfolgreiche Maßnahmen sowie deren regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfung dokumentiert sein.

Bestimmte Gefährdungen erfordern eine umfangreichere Dokumentation, die im Vorschriften- und Regelwerk beschrieben wird (zum Beispiel Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung). Legen Sie diese Anforderungen in "mitgeltenden Dokumenten" ab.