Allgemeine Anforderungen an eine Arbeitsstätte

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen.

Für die bauliche Gestaltung der Arbeitsstätte gibt es die Arbeitsstättenverordnungen und zugehörige Regeln. Diese Regeln definieren den anerkannten Stand der Technik und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Maße und Beschaffenheit von Räumen, Wegen und genutzten Flächen, an Flucht- und Rettungswege, an Spezifikationen von Türen und Toren, an Licht und Beleuchtung, sowie die Komfortbereiche für das Raumklima.

Eine weitere Technische Regel ergänzt diese Anforderungen um die Aspekte der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten. Auch hier werden lediglich Mindestanforderungen definiert.

In Werkstätten, in denen viele Menschen mit verschiedenen Behinderungsbildern beschäftigt sind, reichen diese Mindestanforderungen, insbesondere bei den notwendigen Gebäudeflächen, häufig nicht aus. Eine individuelle Flächenermittlung unter Berücksichtigung der Betriebseinrichtung sowie der Behinderungsbilder der Beschäftigten ist daher unumgänglich.

Wenn ältere Arbeitsstätten nicht allen Anforderungen genügen, müssen diese spätestens bei Umbaumaßnahmen nachgerüstet werden.

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken

  • Arbeitsstätten barrierefrei gestalten
  • Verkehrswege, Raumabmessungen und Bewegungsflächen an den besonderen Bedarf durch verschiedene Behinderungsbilder anpassen