Schritt 6: Wirksamkeit prüfen

Die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.

Bild vergrößern Die Grafik zeigt einen in sieben gleichmäßige Abschnitte unterteilten Kreis, davon ist einer farblich hervorgehoben.

Wirksamkeit überprüfen

  • Funktion  technischer Schutzmaßnahmen  
  • Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte, der Akzeptanz- beziehungsweise Toleranzkonzentrationen 
  • Beurteilungsmaßstäbe durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere qualifizierte Methoden zur Ermittlung der Exposition 
  •  Einhaltung organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen 

Die Wirksamkeitskontrolle muss dokumentiert werden, die Ergebnisse aufgezeichnet, aufbewahrt und den Beschäftigten sowie der betrieblichen Interessenvertretung zugänglich gemacht werden.

Je nach Gefährdung der Beschäftigten sollten die Überprüfungen auch durch Biomonitoring und individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge erfolgen.

Führt die Wirksamkeitsprüfung zum Ergebnis, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, muss die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich erneut durchgeführt und geeignete ergänzende Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.