Arbeitsschutz mit System: Unsere Auszeichnungen
Wir finden: Betriebe, die sich besonders für den Arbeitsschutz engagieren, verdienen eine Auszeichnung! Profitieren Sie von unseren Gütesiegeln und Bonusprogrammen!
Ausgezeichnet: Unsere Zertifizierungen – Ihr Bonus | ||
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Für alle Betriebe, die ihren Arbeitsschutz systematisch angehen, bieten wir finanzielle Vorteile: | ||
BGW Orga-Check plus |
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BGW AMS |
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BGW qu.int.as |
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Investition, die sich lohnt
Ihr Betrieb ist ausgezeichnet? Glückwunsch! Wir belohnen Sie dafür mit einem Rabatt von 25 Prozent – zum Beispiel für Seminare, Beratung und Fachveranstaltungen.
Ist Ihr Betrieb für das BGW AMS oder für BGW qu.int.as zertifiziert, bekommen Sie sogar 50 Prozent Rabatt, wenn Sie zusätzlich die BGW-Anforderungen an ein BGM mit BEM umsetzen.
Grundsatz
Die BGW unterstützt Mitgliedsbetriebe bei der systematischen Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Bestimmte Aktivitäten, die über das rechtlich geforderte Maß hinaus zur Risikominimierung und Verbesserung der betrieblichen Präventionskultur beitragen, fördert die BGW mit Bonusprogrammen. Rechtsgrundlage für die Förderung ist § 14 Sozialgesetzbuch VII.
Um Betriebe zu regelmäßigen Investitionen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu motivieren, erhalten ausgezeichnete Betriebe auf kostenpflichtige BGW-Angebote einen Rabatt von bis zu 50 Prozent - zum Beispiel für Seminare, Beratungsangebote und Fachveranstaltungen. Mitgliedsbeiträge oder andere in der BGW-Satzung festgelegte Geldleistungen (zum Beispiel Bußgelder) sind vom Rabatt ausgeschlossen. Nutzen Sie Angebote anderer Dienstleister, die von der BGW bereits mit einem Zuschuss gefördert werden (z. B. Fahrsicherheitstraining), erhalten Sie keinen zusätzlichen Bonus. Für das BGW Betriebsbarometer fördern wir zusätzlich zur Beratung die Leistungen unseres Kooperationspartners IGES bis zu einem Betrag von max. 5.000,00 Euro.
Die Auszahlung erfolgt nach Einreichen der Rechnungskopien. Der Bonus kann auch für Leistungen gewährt werden, die vor der Gültigkeit einer Auszeichnung in Anspruch genommen worden sind. Eine Rechnung darf in diesem Fall jedoch nicht älter sein als 6 Monate – zurückgerechnet vom Auszeichnungsdatum.
Senden Sie Ihren formlosen Antrag bitte an folgende Adresse:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bereich Zentrale Dienste
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
oder per E-Mail an das Postfach Praev.Service-ZD-VwRg@bgw-online.de