Baustein 13: Fremdfirmen und Lieferanten

Fensterputzer putzt eine Fläche mit vielen Fenstern.

Durch Fremdfirmen (zum Beispiel Sub- oder Nachunternehmen, Wartungsfirmen) und Lieferanten können auf dem Betriebsgelände oder auch auf Außenarbeitsplätzen besondere Gefährdungen entstehen. Deshalb ist sichergestellt, dass diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen kennen und beachten.
 

13.1 Gibt es betriebliche Vorgaben, wie der Arbeitsschutz bei der Auswahl, Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände/ Außenarbeitsplatz für Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten sichergestellt wird?

Fremdfirmen und Lieferanten

13.2 Sind Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten klar geregelt?

Fremdfirmen und Lieferanten

13.3 Sind die Koordination, Aufsicht und Kontrolle geregelt, insbesondere, wenn mit besonderen Gefahren und gegenseitiger Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten im Betrieb zu rechnen ist?