Baustein 3c: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten

Illustration Arbeitsschutzbetreuung – 3 Personen mit Schriftzug "Arbeit gesund und sicher gestalten - mit professioneller Unterstützung"

3.1 Nehmen Sie an den Motivations- und Informations- sowie Fortbildungsmaßnahmen teil, die im Rahmen der alternativen Betreuung („Unternehmermodell“) durch einen Kooperationspartner der BGW angeboten werden?

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

3.2 Sind Vereinbarungen mit einem Betriebsarzt/einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (in der Regel externer Dienst) getroffen, bei Bedarf tätig zu werden?

3.3 Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens vierteljährlich zusammen?

3.4 Ist die alternative Betreuung dokumentiert (zum Beispiel Teilnahmezertifikat für die Motivations- und Informations- sowie Fortbildungsmaßnahmen, Betreuungsvertrag, Bericht des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit über die bedarfsorientierte Betreuung)?