Baustein 3b: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Illustration Arbeitsschutzbetreuung – 3 Personen mit Schriftzug "Arbeit gesund und sicher gestalten - mit professioneller Unterstützung"

3.1 Sind der Betriebsarzt / die Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt, beziehungsweise liegt bei der Betreuung durch externe Dienstleister ein Betreuungsvertrag vor?

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

3.2 Wurde die Einsatzzeit für die Grundbetreuung ermittelt?

3.3 Werden die zusätzlichen Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung regelmäßig ermittelt und umgesetzt?

3.4 Werden der Betriebsarzt /die Betriebsärztin, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und sofern vorhanden die betriebliche Interessenvertretung an der Ermittlung der Einsatzzeit und deren Aufteilung beteiligt? Wurden diese Personen auch bei der Ermittlung der Aufgaben und ihrer Verteilung zwischen Betriebsarzt / Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen?

3.5 Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens einmal vierteljährlich zusammen?

3.6 Legen der Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor?