Selbstverwaltung

Die Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaften. Sie beschließt für Versicherte und Unternehmer verbindliche Rechtsnormen wie Unfallverhütungsvorschriften und Satzung. Ferner stellt sie den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest.
Der Vorstand verwaltet die Berufsgenossenschaft. Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Vertreterversammlung und Vorstand haben Ausschüsse gebildet, die einzelne Aufgaben erledigen sowie Entscheidungen vorbereiten.
In den Sozialwahlen 2011 wählen die Versicherten und die Arbeitgeber wieder ihre Vertreter in die Vertreterversammlung der BGW. Wahltermin ist der 1. Juni 2011.


