13.03.2006
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber
Die Ferienzeit naht. Damit nimmt in den Betrieben auch die Zahl der Anfragen von Schülern und Studenten zu, die in ihren Ferien ein Praktikum absolvieren oder einfach jobben möchten. Schnell stellt sich da die Frage, welche Besonderheiten Arbeitgeber beachten müssen, die Praktikanten oder Ferienjobber beschäftigten wollen:
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche eigentlich arbeiten? Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten? Sind Praktikanten und Ferienjobber auch über die Berufsgenossenschaft unfallversichert? Was, wenn es sich um ein Schulpraktikum handelt?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein Flyer, den die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt veröffentlicht haben. Die Online-Version des Flyers finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de (Webcode 1950643).




